Am 16.01.24 fand eine Gewässerschau am Neckar in Tübingen statt.
Warum: In den vergangenen Frühjahr- und Sommermonaten waren die Bäche und Flüsse in Baden-Württemberg hauptsächlich von Niedrigwasser geprägt. Doch nicht nur im Winter, sondern das ganze Jahr über kann es zu Hochwasserereignissen kommen. Deshalb werden jetzt von den Mitarbeitenden des Landesbetriebs Gewässer am Regierungspräsidium Tübingen auch am Neckar die sogenannten Gewässerschauen durchgeführt.
Dabei wird kontrolliert, ob entlang des Neckarufers beispielsweise Holzlager, Komposthaufen oder auch wilde Uferverbaue, wie Zäune oder kleine Gartenhäuser in unmittelbarer Nähe zum Gewässer anzutreffen sind. Das sollte nicht vorkommen. Denn bei Hochwasser können diese Ablagerungen und kleinen Bauten mitgerissen, sich an Engstellen, wie Brücken, ansammeln und damit zu Abflusshindernissen werden. Durch den Rück- sowie Aufstau des Wassers kann sich eine Hochwassersituation noch dramatisch verstärken.
Auch zeigt die Erfahrung, dass es nicht ungefährlich ist, beispielsweise Gerätschaften oder gar Rasenmäher im Uferbereich abzustellen. Wenn gerade letzterer bei Hochwasser ins Gewässer fällt, schadet der austretende Treibstoff dem Gewässer und der Rasenmäher muss geborgen werden.
Was passiert, wenn Missstände entdeckt werden?
Fallen den Mitarbeitenden des Landesbetriebs Gewässer solche Ablagerungen auf, werden die Eigentümer über die Gefahr informiert und gebeten, die Ablagerungen zu beseitigen. Neben den Mitarbeitenden vom Landesbetrieb Gewässer nahmen in Tübingen auch Kolleginnen der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Tübingen sowie Vertreter des ehrenamtlichen Naturschutzes und Privatpersonen dabei.
Wie sieht es in Tübingen aus?
Sehr gut! Auf einigen Grundstücken ist aufgefallen, dass direkt am Gewässer Schnittgut aus Privatgärten abgelagert wurde. Dies sollte im Gewässerrandstreifen unbedingt unterlassen werden. Zum einen schadet der Nährstoffeintrag im Sickerwasser dem Gewässer und seinen Bewohnern. Zum anderen können größere Ablagerungen im Hochwasserfall abgeschwemmt werden und an Engstellen wie Brücken den Abfluss des Wassers behindern.
Insgesamt ziehen die Kolleginnen und Kollegen des Landesbetriebes Gewässer am Regierungspräsidium Tübingen aber ein sehr positives Fazit. An den Neckarufern wurden keine Missstände beanstandet. Ein Dankeschön an alle Tübingerinnen und Tübinger für den achtsamen Umgang mit dem Ufer.
Der Blick ins Recht
Ziel von Gewässerschauen ist es, Gefahren am Gewässer, unzulässige Nutzungen sowie sonstige Mängel festzustellen und deren Behebung einzuleiten. Nach § 32 Abs. 6 Wassergesetz (WG) ist der Träger der Unterhaltungslast gesetzlich verpflichtet, regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre die Gewässer einschließlich ihrer Ufer und das Gewässerumfeld zu besichtigen. An Gewässern erster Ordnung sind dafür die Landesbetriebe Gewässer in den Regierungspräsidien zuständig. Bei Gewässern zweiter Ordnung erfüllen die Kommunen diese Aufgaben.