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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2025 ausgeschrieben

Eine Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 31.05.2024

Blick auf den Bodensee und die Schweizer Alpen

Blick auf den Bodensee und die Schweizer Alpen

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum fördert das Land eine nachhaltige kommunale Strukturentwicklung. Dabei spielt die Stärkung der Klimaresilienz eine neue herausragende Rolle. Städte und Gemeinden können bis 30. September 2024 Anträge stellen.

„Die Herausforderungen in der kommunalen Strukturentwicklung in den kommenden Jahren in Baden-Württemberg werden nicht kleiner. Verzahnte Lösungen sind wichtig, um die Gemeinden umfassend zu stärken. Mit einer integrierten Herangehensweise bietet das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ein passendes Förderangebot für eine nachhaltige kommunale Entwicklung“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2025.

„Die Stärkung der Klimaresilienz, die Schaffung von flächensparendem Wohnraum, ein intelligenter Umgang mit dem demografischen Wandel und der anstehenden wirtschaftlichen Transformation gehören auch auf kommunaler Ebene zu den wichtigen Herausforderungen. All diese Aspekte sind Teil der vom ELR angestoßenen umfassenden Strukturförderung. Auch wenn das ELR nun schon fast 30 Jahre alt ist, so sind seine verbindenden Ansätze und sein integrativer Charakter aktueller denn je. Es wird immer klarer, dass Herausforderungen der Zukunft am besten mit Hilfe kluger Synergieeffekte gelöst werden“, betonte Minister Hauk.

Bauen mit Holz als Vorbild

Strukturentwicklung benötigt Flächen und Gebäude. In Zeiten knappen Wohnraums ist dies besonders wichtig. „Das ELR zeigt, wie zukunftsweisende Projekte im Bestand umgesetzt werden können. Und wenn Neubauten notwendig sind, so hat der Holzbau für mich eine hohe Bedeutung: Hochwertige Bauten, die schon während des vorausgehenden Baumwachstums und dann im Laufe ihrer ganzen Nutzungsdauer Kohlenstoffdioxid speichern – das ist eine perfekte Kombination für einen guten Klimaschutz“, erläuterte Minister Hauk.

Der Minister sieht aber hier noch einen weiteren wichtigen Steuerungseffekt des ELR: „Dort, wo beispielsweise in Baulücken oder in Gewerbegebieten Neubauten notwendig sind, möchten wir mit dem ELR Vorbildprojekte fördern. Besonders Gebäude, die mit nachhaltigen Baustoffen wie insbesondere Holz errichtet werden, weisen eine natürliche und warme Ästhetik auf, die viele Menschen anspricht. Daher kann das Bauen mit Holz als Vorbild für nachhaltiges und ästhetisches Bauen dienen. Deshalb möchten wir auch weiterhin gerade diese Bauformen im ELR besonders unterstützen, um Nachahmer zu gewinnen“, sagte Minister Hauk.

Oft können auch bereits genutzte Flächen wiederverwendet werden. „Das Potenzial in unseren ländlichen Gemeinden ist hier groß: Aufstockungen von Wohngebäuden, Begrünung von Fassaden und Dächern, Umnutzungen von leerstehenden Industriegebäuden oder landwirtschaftlichen Anwesen hin zu zeitgemäßen Gewerbe- und Wohneinheiten oder auch die Schaffung von grünen Ortsmitten – dies sind nur exemplarische Beispiele, die im ELR Fördermittel erhalten können. Flächenrecycling bietet nicht nur ökologische Vorteile. Es schafft auch attraktive, belebte Gemeinden mit denen sich weite Teile der Bürgerschaft identifizieren können“, so Minister Hauk. Das ELR fördert Umnutzungen, Modernisierungen oder auch Reaktivierungen bestehender Bausubstanz bereits seit Jahrzehnten.

Klimaresilienz wird zur Herausforderung für Kommunen

„Mit Blick auf die klimatischen Veränderungen spielt bei der Strukturentwicklung die Klimaresilienz eine neue herausragende Rolle. Immer mehr Gemeinden beginnen damit, geeignete Strukturen zu schaffen. Klimaresilienz wird zur neuen großen Herausforderung für unsere Kommunen. Umsetzung von Hitzeplänen, Verschattungen, Regenwasserspeicher oder neue Versickerungsbereiche im Ortskern sind hier nur einige Beispiele. Das ELR begleitet diesen Aufbruch mit der passenden Förderung. Modellhafte Wohnumfeldmaßnahmen sollen künftig vermehrt Gegenstand der ELR-Förderung sein. Egal, welcher Weg gegangen wird, klimaresiliente Umgestaltungen werden die Dörfer und Gemeinden auch in Zukunft lebenswert machen. Die entstehenden Schwammstädte beziehungsweise Schwammdörfer nutzen intelligent bauliche Möglichkeiten, um Starkregenereignisse abzupuffern, Hitzephasen erträglich zu machen und gleichzeitig Trockenzeiten besser zu begegnen. Ich freue mich, wenn das ELR für viele Gemeinden auf dem Land den Weg in eine lebenswerte Zukunft bahnen kann“, so Minister Hauk abschließend.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume. Im Rahmen der letzten Programmentscheidung 2024 konnte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über 1.000 Strukturmaßnahmen mit insgesamt 104,4 Millionen Euro unterstützen. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2025 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei ihrer Gemeinde (Investitionsort).

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2025 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2024 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.

Mitteilung des MLR zum ELR-Programm

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