Pressemitteilung

Erfolgsmodell: Vier-Länder-Kooperation im Eichwesen

Das Foto zeigt eine Karte bei der die Umrisse von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz Hessen und am Rande das Saarland und die jeweiligen Wappen abgebildet sind

Titelblatt 4LK-Bericht

Eine positive Bilanz ihrer Zusammenarbeit im staatlichen Mess- und Eichwesen ziehen die vier Eichdirektoren aus Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. In Zeiten immer komplexer werdender Aufgabenstellungen hat sich die Vier-Länder-Kooperation im Eichwesen im Rahmen einer Selbstverpflichtung als Erfolgsmodell bewiesen. Der nunmehr über den Zeitraum der vergangenen vier Jahre vorliegende Bericht über die Kooperation der vier Länder Baden- Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zeigt die gewonnenen Synergieeffekte deutlich auf.

Das herausragende Ereignis im Berichtszeitraum war im Jahr 2020 die Erweiterung des bis dato bestehenden Dreiverbundes aus Hessischer Eichdirektion, Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz und dem Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg um das beim Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz angesiedelte Eichwesen im Saarland.

Die Zusammenarbeit der vier Partner erstreckt sich insbesondere auf den Bereich der Aus- und Fortbildung. So konnten allein im Zeitraum des Berichts etwa fünfzig Anwärterinnen und Anwärter in den einzelnen Bundesländern geschult werden. Der Erfolg der arbeitsteiligen Vorausbildung spiegelt sich in den regelmäßig guten Abschlüssen der Mitarbeitenden an der Deutschen Akademie für Metrologie wieder.

Ebenso wurden neue Entwicklungen im Mess- und Eichwesen im Rahmen von fachbezogenen Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Vier-Länder-Kooperation gemeinsam vorgestellt und vorangetrieben. Die dabei gewonnenen Standards werden durch die Teilnehmenden als Multiplikatoren an die Eichbehörden der jeweiligen Länder weitergegeben, um eine einheitliche Interpretation der Verwaltungsvorschriften sicherzustellen.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Kooperation ist die Durchführung und Etablierung von gemeinsamen Kontrollaktionen, insbesondere im Rahmen der Verwendungsüberwachung.

Ein wesentlicher Eckpfeiler der jetzigen Vier-Länder-Kooperation bildet zudem die gegenseitige Nutzung und Beschaffung von Prüfausrüstungen und das abgestimmte Leistungsangebot. So konnten die finanziellen und personellen Aufwendungen, bei gleichbleibend hohem Verbraucherschutz, reduziert werden.

Wichtig, so der Tenor der vier Eichdirektoren bei Vorlage des Kooperationsberichts ist, dass wir unsere Arbeit als Dienstleistung begreifen, die wir in hoher Qualität und mit vollem Engagement erbringen. Gleichzeitig setzen wir im Rahmen der Vier-Länder-Kooperation auf innovative und transparente Lösungsansätze, sei es im Bereich Digitalisierung, bei Organisations- und Verwaltungsabläufen sowie bei der Aufbauorganisation durch Schaffung von klaren und transparenten Strukturen. Dies geschehe im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft und der Landesverwaltungen.

Fazit:

Die von den Beschäftigten in den Ländern gelebte Kooperation ermöglicht einen Kompetenzaustausch in allen fachlichen Bereichen und schafft eine Vereinheitlichung des Vollzuges im Südwesten Deutschlands und schont Ressourcen, währenddessen die Eigenständigkeit der Bundesländer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen des Mess- und Eichgesetzes gewahrt bleibt. Der Kooperationsbericht kann auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter folgendem Link abgerufen werden:

Kooperationsbericht_4LK_2022.pdf (baden-wuerttemberg.de)

Hintergrundinformation:

Die Eichbehörden und die zuständigen Landesministerien aus Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich im Jahr 2013 basierend auf der seit 2008 zwischen der Hessischen Eichdirektion (HED) und dem Landesamt für Mess- und Eichwesen Rhein-land-Pfalz (LME RLP) im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu einer Kooperation zusammengeschlossen. 2020 wurde durch den Beitritt des beim Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz angesiedelten Eichwesens im Saarland aus der "Drei-Länder-Kooperation" die "Vier-Länder-Kooperation".

Ziel dieser auf freiwilliger Selbstverpflichtung basierenden Zusammenarbeit ist die Nutzung und Sicherstellung von Synergieeffekten zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und der Landesverwaltungen.

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