Pressemitteilung

Errichtung einer Zufahrt zum Neckar für die Feuerwehr bei Kirchentellinsfurt

Das Bild zeigt eine rot-weiße Absperrung in einem Wald und ein Fahrradverbotsschild

Symbolbild Absperrung

Direkt im Anschluss an die seit Oktober 2022 stattfindenden Arbeiten an der Echaz und am Neckar wird ab 7. November 2022 eine Einlassmöglichkeit für ein Einsatzboot der Feuerwehr zwischen Echazmündung und der L379-Brücke in den Neckar geschaffen.

Die Arbeiten dauern voraussichtlich zwei Wochen. Im Zeitraum von 14. bis 17. November 2022 wird der Neckartal-Radweg zwischen der L379-Brücke und der Schreinerei voll gesperrt. Für den Radverkehr wird eine kleinräumige Umleitung eingerichtet.

Die bisherige Einlassmöglichkeit neben der Kläranlage auf Gemarkung Kirchentellinsfurt ist für den Einsatzfall strategisch ungünstig gelegen und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Somit ist ein Neubau erforderlich.

Der neue Standort liegt strategisch besser, was sowohl den oberen als auch den unteren Bereich des Neckars zeitlich schneller und besser erreichbar machen. Außerdem bieten die verfügbaren Flächen um die Örtlichkeit ausreichend Platz für anrückenden Fahrzeuge für die denkbaren Einsatzszenarien wie beispielsweise NATO Pipeline-Unfall, Wasserrettungseinsätze unter Beteiligung des Wasserrettungszuges der Feuerwehren aus Kirchentellinsfurt, Tübingen und Reutlingen sowie anderer Hilfsorganisationen. Die Organisationsstruktur der Hilfsorganisationen kann ergebnisorientiert und direkt an Ort und Stelle realisiert werden, wodurch ein zeitlicher Vorteil im Einsatzfall entsteht.

Der Neubau erfolgt zudem unter Berücksichtigung aktueller Standards im Hinblick auf die bei den Feuerwehren verwendete Technik sowie unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen für das eingesetzte Personal der Hilfsorganisationen.

Im Falle eines Ölunfalles können auch weitere zu erwartende Großfahrzeuge, wie Tankzüge zum Abtransport des Schadstoffes, die Einbringstelle problemloser anfahren, als es an der alten Örtlichkeit möglich war.

Die Baukosten der Maßnahme werden vom Bund getragen. Im Sinne einer wirtschaftlichen und mit geringen Eingriffen verbundenen Lösung erfolgt die Baumaßnahme gemeinschaftlich und zeitgleich.  

Hinweis für die Redaktionen:

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