Pressemitteilung

Erstregistrierungsverfahren von Asylsuchenden in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Sigmaringen wieder in Betrieb genommen

Flüchtlinge

Zur Entlastung des Ankunftszentrums in Heidelberg wurde in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Sigmaringen wieder die sogenannte Verfahrensstraße eingerichtet. Dies bedeutet, dass die Registrierung, die Gesundheitsuntersuchung und das Asylverfahren von nach Sigmaringen kommenden bzw. dorthin aus anderen Einrichtungen verlegten Geflüchteten aktuell in der Landeserstaufnahmeeinrichtung vorgenommen werden.

Dabei werden die Asylsuchenden nach ihrer Ankunft in der Einrichtung für 14 Tage in unterschiedlichen Gebäuden bzw. Stockwerken getrennt von den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern der Landeserstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Nach einem medizinischen Erst-Check und einem Corona-Test werden die Neuzugänge durch das Regierungspräsidium Tübingen registriert und vom Gesundheitsamt Sigmaringen untersucht. Anschließend erfolgt die Asylantragsstellung in Schriftform beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Sigmaringen. In diesen 14 Tagen halten sich die Asylsuchenden im Separierbereich auf und werden durch Beschäftigte der Verwaltung und der Dienstleistungsunternehmen betreut und versorgt. 

Nach Ablauf der 14 Tagen und nach ärztlicher Freigabe ziehen die Asylsuchenden bis zur endgültigen Verlegung in die Stadt- und Landkreise in den benachbarten und mittlerweile durch einen Zaun abgetrennten Unterbringungsbereich der Landeserstaufnahmeeinrichtung Sigmaringen um.

Das Regierungspräsidium Tübingen arbeitet sehr eng und vertrauensvoll mit der Polizei, der Stadt Sigmaringen und dem Landratsamt Sigmaringen zusammen. Die Verfahrensabläufe wurden eng miteinander entwickelt und abgestimmt, zudem finden regelmäßig Besprechungen zur Lage und zum weiteren Vorgehen statt.

In der Landeserstaufnahmeeinrichtung Sigmaringen sind aktuelle 194 Personen untergebracht. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Familien mit Kindern, Paaren und alleinreisende Männer. Eine medizinische Untersuchung oder Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen findet in der Landeserstaufnahmeeinrichtungen Sigmaringen nicht statt.

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