Pressemitteilung

EU-Schulprogramm liefert Extraportion Obst, Gemüse und Milch

Zwei lachende Mädchen halten einen Apfel und Milch in der Hand

EU-Schulprogramm

Anmeldungen für das Schuljahr 2021/2022 ab 12. April 2021 möglich.

Das EU-Schulprogramm sorgt für Obst und Gemüse oder Milchprodukte in Kitas, Kindergärten und Grundschulen. Die Umsetzung des EU-Schulprogramms ist ein großer Erfolg. Aktuell nehmen etwa 410.000 Kinder in 4.900 Einrichtungen in Baden-Württemberg am EU-Schulprogramm teil. Die Anmeldung für die neue Programmrunde startet am 12. April 2021.

„Gerade wegen der schwierigen Situation während der Pandemie ist eine ausgewogene Ernährung für ein gesundes Aufwachsen und die Gesundheit im späteren Leben wichtig. Bunte Früchte und frische Milch schmecken richtig lecker und machen fit für den Alltag in Kita, Kindergarten und Schule“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. „Wir alle hoffen, dass das nächste Schuljahr wieder ohne größere Einschränkungen und mit mehr Normalität läuft.“

Durch das EU-Schulprogramm erhalten junge Menschen in Kitas, Kindergärten und Grundschulen regelmäßig eine kostenlose Extraportion Obst und Gemüse oder Milch(-produkte) von einem regionalen Lieferanten. Kinder kommen damit auf den Geschmack dieser Lebensmittel und lernen bereits in jungen Jahren ganz nebenbei, sie in ihren Essensalltag zu integrieren. Durch die pädagogische Begleitung des Programms erfahren Kinder mehr über die Herkunft der Lebensmittel und eine ausgewogene Ernährungsweise, zudem stärken sie wichtige Alltagskompetenzen.

Alle Einrichtungen, die im kommenden Schuljahr 2021/2022 am EU-Schulprogramm teilnehmen möchten, melden sich online unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/ernaehrung/eu-schulprogramm/ beim Regierungspräsidium Tübingen an. Im Hinblick auf die Corona-Pandemie sind Änderungen zur Umsetzungsform des Programms möglich. So dies notwendig wird, werden die Programmteilnehmer entsprechend informiert. Der Anmeldezeitraum für das neue Schuljahr startet am 12. April 2021 und endet am 21. Mai 2021. Eine Anmeldung ist nur online möglich.

Hintergrundinformation:

Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Zulassung von Einrichtungen für das EU-Schulprogramm zuständig. Die Zulassung ergeht jeweils durch schriftlichen Bescheid. Kernzielgruppe des EU-Schulprogramms sind Schulen der Klassenstufen 1-4. Darüber hinaus können sich auch Kindertageseinrichtungen (einschließlich Kindergärten) zur Teilnahme anmelden.

Jede Portion, die über das EU-Schulprogramm an die Kinder verteilt wird, wird zu einem großen Teil aus EU-Mitteln gefördert. Die Mehrwertsteuer sowie ein evtl. anfallender Restbetrag müssen von der Einrichtung oder einem Sponsor übernommen werden. Sponsor kann beispielsweise die Gemeinde, ein Förderverein oder ein Unternehmen sein. Die Belieferung der Einrichtungen erfolgt durch einen zugelassenen Schulfrucht-Lieferanten.

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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