Pressemitteilung

Fischereibeirat für den Regierungsbezirk Tübingen

In Wald und Höhle sind sie unterwegs: Fledermäuse und Eulen. Geheimnisvollen und wunderschönen Lebewesen der Nacht

​Regierungspräsident Dr. Jörg Schmidt: „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Insbesondere bei Themen wie der Kormoran-Situation, dem EU-Aal-Managementplan sowie der weiteren Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie mit ihren Vorgaben zur Durchgängigkeit und zur Verbesserung der Lebensräume in den Gewässern ist mir der Austausch mit dem Beirat wichtig“


Am 18. Februar 2016 tagte der Fischereibeirat am Regierungspräsidium Tübingen erstmals unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Dr. Jörg Schmidt. Dieser dankte den Mitgliedern für ihr Engagement und betonte: „Der Fischereibeirat steht dem Regierungspräsidium Tübingen nun bereits seit 30 Jahren mit einem enormen Erfahrungsschatz sowie mit Rat und Tat zur Seite. Dafür bin ich dankbar, und auch mir ist die Zusammenarbeit wichtig.“

Die aus der Praxis gewonnenen Erfahrungen und der Sachverstand der Beiratsmitglieder sind nach Auffassung von Herrn Dr. Schmidt auch künftig von hohem Wert und von großem Interesse. Dies gelte gerade auch mit Blick auf Themen wie die Kormoran-Situation, den EU-Aal-Managementplan sowie die weitere Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie mit ihren Vorgaben zur Durchgängigkeit und zur Verbesserung der Lebensräume in den Gewässern.

 

Der Fischereibeirat berät das Regierungspräsidium Tübingen insbesondere als Fischereibehörde in fischereifachlichen Fragen. Seine Mitglieder werden auch vor der Vergabe von Fördermitteln für Maßnahmen zur Biotopverbesserung und für Projekte zur Wiederansiedlung gefährdeter oder ausgestorbener Fischarten gehört.


Hintergrundinformation:
Der Fischereibeirat am Regierungspräsidium Tübingen hat sechs Mitglieder. Diese werden vom Regierungspräsidium Tübingen auf Vorschlag des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e.V., des Landesnaturschutzverbandes e.V. und der kommunalen Landesverbände berufen. Der Beirat tagt in der Regel ein Mal im Jahr.

 

Die Beiratsmitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Eine Amtsperiode dauert fünf Jahre.

 

Bildunterschrift:
V.l.n.r.: Regierungspräsident Dr. Jörg Schmidt bei der Besichtigung der Wasserkraftanlage Rappenberghalde im Anschluss an die Sitzung des Fischereibeirates mit Ortwin Wiebecke, Geschäftsführer der Stadtwerke Tübingen GmbH, Peter Kaiser, Abteilungsleiter Erzeugung der Stadtwerke, und Rainer Tippelt-Sander, Leiter des für Fischereiwesen zuständigen Referats beim Regierungspräsidium Tübingen.


Fotografie: Stadtwerke Tübingen GmbH

 

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