Pressemitteilung

Fördermittel für innovative Projekte im Biosphärengebiet Schwäbische Alb zu vergeben

Ordner mit Fördermitteln

Fördermittel

Projektanträge müssen bis spätestens 15. November 2020 eingereicht werden

​Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ unterstützt mit jährlich 200.000 Euro innovative und nachhaltige Projekte im von der UNESCO ausgezeichneten Biosphärengebiet. Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen für die anstehende Förderrunde 2021 müssen der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb bis spätestens 15. November 2020 vorliegen.

Rund drei Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ konnten seit 2008 pfiffigen Projektideen die notwendige Anschubfinanzierung geben. Seit Bestehen des Förderprogramms sind damit über 290 Projekte aus den Handlungsfeldern „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Nachhaltige Regionalentwicklung“, „Historisch-kulturelles Erbe“, „Biodiversität und Forschung“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit“ auf den Weg gebracht worden.

Für die nun anstehende Förderrunde 2021 können ab sofort von Vereinen und Verbänden, Kommunen, Erzeugerzusammenschlüssen und Unternehmen sowie von Privatpersonen Anträge eingereicht werden. Die Fördervoraussetzungen für ein mögliches Projekt, die Förderkonditionen sowie das Antragsformular sind online auf der Homepage des Biosphärengebiets Schwäbische Alb einsehbar.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb geben allen Interessierten im persönlichen Kontakt Hilfestellungen bei der Antragsstellung und begleiten die Projekte nach erfolgter Antragsbewilligung.

Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Beantragung der finanziellen Unterstützung ist die fristgerechte Einreichung der Unterlagen. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss bis spätestens
15. November 2020 in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb eingegangen sein. Neben der ausführlichen Projektbeschreibung sind zu diesem Zeitpunkt bereits drei vergleichbare Angebote, ein detaillierter Zeitplan und erforderliche Genehmigungen beizulegen.

Alle fristgerecht eingegangenen Anträge werden in der Geschäftsstelle gesichtet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Neben der Prüfung, ob eine Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie möglich ist, muss das Projekt die Ziele des Biosphärengebiets unterstützen. Der Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V.“ entscheidet im März 2021 über die Vergabe der Mittel.

Hintergrundinformationen:
Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ erstreckt sich auf eine 85.300 Hektar große Gebietskulisse, bestehend aus den 29 Städten und Gemeinden im Biosphärengebiet. Anträge können von Kommunen, Vereinen und Verbänden, Interessensgemeinschaften oder auch Privatpersonen gestellt werden. Ehe die Projekte dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden, prüfen die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb bzw. das Regierungspräsidium Tübingen und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die Anträge auf ihre inhaltliche und förderrechtliche Eignung. Die Landschaftspflegerichtlinie ist landesweit die rechtliche Grundlage für die Förderung von Naturschutzprojekten und somit auch Grundlage für das Förderprogramm.

Ansprechpartner in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung stehen Ihnen Herr Roland Heidelberg von der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb, Telefon 07381/932938-14, oder Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Regierungspräsidium Tübingen, Telefon 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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