Pressemitteilung

Frank Maier ist neuer Leiter des Referates „Naturschutz, Recht“ des Regierungspräsidiums Tübingen

Frank Maier wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2019 von Regierungspräsident Klaus Tappeser zum neuen Leiter des Referats 55 – Naturschutz, Recht – bestellt. Für die neue Aufgabe bringt Maier vielfältige Erfahrungen aus unterschiedlichen Stationen in der öffentlichen Verwaltung mit.

Der Jurist Frank Maier war seit Sommer 2018 im Referat 55 als Stellvertreter tätig und konnte so bereits umfängliche Einblicke in die Arbeit gewinnen. Der 45-Jährige tritt die Nachfolge von Referatsleiter Dr. Dietrich Kratsch an, der Ende Dezember 2018 in den Ruhestand getreten ist.

Regierungspräsident Klaus Tappeser zeigte sich bei der Amtseinsetzung von Frank Maier am Dienstag, 22. Januar 2019 erfreut über die neue Besetzung. „Für die Leitung des Referats 55 haben wir mit Herrn Maier einen qualifizierten Kollegen mit breitem Erfahrungshorizont gewinnen können. Er bringt die notwendige Sensibilität für rechtliche Fragestellungen im Naturschutz mit.“

Nach dem Abitur absolvierte Frank Maier zunächst in Kehl ein Studium zum Diplom-Verwaltungswirt. Daran schloss er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen an und absolvierte das Rechtsreferendariat in Hechingen. Anschließend war er fünf Jahre als Rechtsanwalt in Balingen tätig. Es schlossen sich die Leitung des Rechts- und Ordnungsamts im Landratsamt Zollernalbkreis und der Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge in Meßstetten von Mitte 2014 bis in das Jahr 2016 an. Danach folgten Stationen als stellvertretender Referatsleiter im Referat 15.1 – Staatsangehörigkeit, Ausländerrecht – des Regierungspräsidiums Tübingen und im Innenministerium Baden-Württemberg im Bereich Kommunalwirtschaft/Kommunalfinanzen. Mitte 2018 dann wechselte er als stellvertretender Leiter des Referats 55 zurück an das Regierungspräsidium Tübingen. 

Hintergrundinformation:
Das Referat 55 – Naturschutz, Recht – des Regierungspräsidiums Tübingen ist Ansprechpartner für alle Rechts- und Verfahrensfragen, die im Zusammenhang mit den Aufgaben und Zuständigkeiten der höheren Naturschutzbehörde anfallen. Bei Großvorhaben (z.B. dem Ausbau der Autobahn Stuttgart – Ulm) sorgen sie dafür, dass die naturschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Die Themen reichen von Flächenschutz über Artenschutz bis zu Fördermaßnahmen im Bereich der Landschaftspflege. Beim Flächenschutz werden beispielsweise Rechtsverfahren bei der Ausweisung neuer oder Änderung bestehender Naturschutzgebiete durchgeführt oder Befreiungen für die Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen erteilt. Auch für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb oder den Naturparken Schönbuch und Obere Donau ist das Referat zuständig. Gleichzeitig sorgt es für die Durchführung des Washingtoner Artenschutzabkommens und ist „Meldebehörde“ für die Haltung von geschützten Tieren und beaufsichtigt den Handel mit Tieren und Pflanzen, die unter die Artenschutzbestimmungen fallen. Das Referat koordiniert aber auch die Förderung der Landschaftspflege in den Landkreisen und wickelt die Finanzierung und Förderung großer Naturschutzprojekte und Naturschutzzentren ab.

Bild:
Abteilungsleiter Dietmar Enkel, Referatsleiter Frank Maier und Regierungspräsident Klaus Tappeser.

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