Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren ab dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan – zunächst gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers / der Inhaberin. Damit soll eine Überlastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörden bei den Landratsämtern und Stadtkreisen und der Bundesdruckerei vermieden werden.
Betroffen sind Inhaber von Führerscheinen, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden sowie Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgegeben wurden.
In diesem Jahr müssen sich die Jahrgänge 1953 bis 1958 um den Austausch Ihres „Lappens“ durch den gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein kümmern!
Weitere Infos zur notwendigen Umtauschaktion auf der Website des Verkehrsministeriums:
Informationen zum Führerscheintausch des Verkehrsministeriums