Pressemitteilung

Geplantes Abbauvorhaben des Schotterwerks in Kirchen

Zweck des Raumordnungsverfahrens ist es, die raumordnerische Zulässigkeit des Vorhabens zu prüfen und zu beurteilen.

​Das Regierungspräsidium Tübingen bereitet ein Raumordnungsverfahren für die geplante Erschließung einer neuen Abbaustelle beim Schotterwerk in Ehingen-Kirchen vor. Hierzu führt das Regierungspräsidium einen „Scoping-Termin“ durch. Dieser wird am Dienstag, 17. Juli 2018, um 9.30 Uhr im Haus des Landkreises, Schillerstraße 30, Ulm, stattfinden.

Die Firma SWK Schotterwerk Kirchen GmbH & Co. KG hatte in der Nähe des bestehenden Steinbruchs insgesamt elf potenzielle Abbaustandorte abgegrenzt. Nach dem aktuellen Untersuchungsstand zu diesen Standortalternativen hat sich die Fläche „Basamshart - Fischersberg“ als potenziell geeignet für den geplanten Kalksteinabbau erwiesen. Die Fläche liegt zwischen Ehingen-Kirchen und Untermarchtal im Waldgebiet „Fischersberg“ auf Gemarkung Untermarchtal und Ehingen. Es steht noch nicht abschließend fest, ob weitere der untersuchten Standortalternativen in das Raumordnungsverfahren eingebracht und geprüft werden.

 

Zweck des Raumordnungsverfahrens ist es, die raumordnerische Zulässigkeit des Vorhabens zu prüfen und zu beurteilen. Im ersten Schritt ist festzulegen, welche Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens und seiner Varianten auf Ebene der Raumordnung notwendig sind. Hierzu hat der Vorhabenträger einen Vorschlag erarbeitet. Dieser Vorschlag wird beim Termin in Ulm mit den Behörden sowie den betroffenen Einrichtungen und Verbänden vor Ort erörtert. Aufbauend darauf legt das Regierungspräsidium Tübingen als Raumordnungsbehörde fest, welche Unterlagen der Vorhabenträger für das Raumordnungsverfahren vorzulegen hat.

 

In erster Linie handelt es sich bei dem „Scoping-Termin“ um einen Termin zwischen den Behörden und den beteiligten Trägern öffentlicher Belange, in dem Reichweite und Umfang der zu fertigenden umweltbezogenen Untersuchungen besprochen werden. Inhaltliche Aspekte werden in diesem Verfahrensstadium noch nicht diskutiert. Die Öffentlichkeit hat das Recht, beim „Scoping-Termin“ als Zuhörer anwesend zu sein.

Im Anschluss an den „Scoping-Termin“ wird die Firma SWK Schotterwerk Kirchen GmbH & Co. KG für Fragen der anwesenden Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.


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