Pressemitteilung

Gewässerschau am Neckar in Rottenburg

Ein zuverlässiger Hochwasserschutz erfordert eine regelmäßige Überprüfung.

​Ein zuverlässiger Hochwasserschutz erfordert eine regelmäßige Überprüfung. Nur so können mögliche Problem- oder Gefahrenstellen im und am Neckar frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Der beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Landesbetrieb Gewässer führt daher am 7. und 8. Dezember 2016 zusammen mit dem Landratsamt Tübingen in den Ortschaften Bieringen, Obernau und Bad Niedernau sowie in der Kernstadt von Rottenburg eine Gewässerschau durch.

Hierbei begehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Gewässer das Neckarufer und dokumentieren und veranlassen die Beseitigung möglicher Gefahrenquellen wie Ablagerungen von Holz, Kompost oder anderem losen Material, das bei Hochwasser mitgerissen werden könnte. Daneben liegt ihr Fokus auch auf wassergefährdenden Stoffen, die die ökologische Funktion des Neckars beeinträchtigen könnten.

 

Zur ordnungsgemäßen Durchführung kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Anwohner bzw. Anlieger daher um Verständnis.

 

Hintergrundinformation:
Der Landesbetrieb Gewässer ist als Träger der Unterhaltungslast gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau am Neckar durchzuführen (§ 32 Absatz 6 Wassergesetz Baden-Württemberg).

 

Gemäß § 101 Wasserhaushaltsgesetz ist der Träger der Unterhaltungslast auch dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Simon Kistner, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3080, gerne zur Verfügung.

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