Das Regierungspräsidium Tübingen überprüft am 24. März 2021 von Siglishofen nach Lochbrücke den Zustand der Schussen
Ein zuverlässiger Hochwasserschutz erfordert eine regelmäßige Überprüfung. Nur so können mögliche Problem- oder Gefahrenstellen in und an der Schussen frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Der beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Landesbetrieb Gewässer führt daher zusammen mit dem Landratsamt Bodenseekreis auf dem Gemeindegebiet der Ortschaften Siglishofen und Lochbrücke am 24. März 2021 eine Gewässerschau durch.
Die Gewässerschau beinhaltet die Begehung des Schussenufers. Währenddessen werden mögliche Gefahrenquellen wie Ablagerungen von Holz, Kompost oder anderem losen Material dokumentiert. Daneben liegt der Fokus auch auf wassergefährdenden Stoffen, welche die ökologische Funktion der Schussen beeinträchtigen könnten. Außerdem werden Anlagen erfasst, die im Überschwemmungsgebiet illegal errichtet wurden. Diese könnten bei Hochwasser mitgerissen werden. Gegebenenfalls wird im Nachgang die Beseitigung der Anlagen veranlasst.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Anwohnerschaft um Verständnis. Für Rückfragen steht Hubert Huber telefonisch unter 0751/806-1903 oder per Mail hubert.huber@rpt.bwl.de zur Verfügung.
Hintergrundinformation:
Der Landesbetrieb Gewässer ist als Träger der Unterhaltungslast gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an der Schussen durchzuführen (§ 32 Absatz 6 Wassergesetz Baden-Württemberg).
Gemäß § 101 Wasserhaushaltsgesetz ist der Träger der Unterhaltungslast auch dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten.
Bildunterschrift:
Die Schussen nach einem Hochwasser; Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen, Gabi Trüb
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Rochner, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.