Pressemitteilung

Hinweisschreiben zur Regionalen Schulentwicklung an Beruflichen Schulen versandt

In Baden-Württemberg wurde eine Regionale Schulverwaltung angestoßen.

​Aufgrund der zunehmenden Zahl an Kleinklassen in den Beruflichen Schulen, wurde in Baden-Württemberg eine Regionale Schulentwicklung angestoßen.
Das Ziel des Regierungspräsidiums dabei ist es, gemeinsam mit den Landkreisen nachhaltig tragbare Strukturen im Regierungsbezirk Tübingen zu entwickeln und damit allen Schülerinnen und Schülern in zumutbarer Erreichbarkeit von ihrem Wohnort weiterhin einen Bildungsabschluss entsprechend ihren Begabungen und Fähigkeiten zu ermöglichen. Gleichzeitig geht es darum, langfristig leistungsstarke und effiziente Schulstandorte zu sichern, gerade auch in ländlichen Gebieten.

Die Landratsämter als Schulträger der Beruflichen Schulen werden derzeit vom Regierungspräsidium zum dritten Mal in Folge auf die Klassen an ihren Schulen hingewiesen, die die erforderliche Zahl von 16 Schülerinnen und Schüler unterschreiten. Nach der vom Gesetzgeber vorgesehenen Karenzzeit von bis zu drei Jahren stehen in diesem Schuljahr zum ersten Mal Entscheidungen an. Haben die Landratsämter in dieser Zeit keine Lösungen zur Stabilisierung der Schülerzahlen gefunden, liegt es an der Schulverwaltung diese Bildungsgänge zu schließen. Dies kann nur in bestimmten Ausnahmefällen umgangen werden.

 

Bei 21 der insgesamt 78 Kleinklassen ist die Frist abgelaufen. Die Schulträger haben in der jüngeren Vergangenheit zunehmend den Kontakt zur Schulverwaltung gesucht. Das Regierungspräsidium hat zahlreiche Vorschläge aus-gearbeitet, wie die Zahl der Kleinklassen reduziert werden kann, ohne das Bildungsangebot in der Fläche allzu sehr auszudünnen. Diese Vorschläge wurden intensiv mit den Schulträgern und Kammern diskutiert und in einigen Fällen ein Konsens gefunden. Daher werden weder Schulträger noch die Schulen von den Hinweisverfahren und den darin enthalten Planungen überrascht.

 

Der Kreistag des Landkreises Ravensburg hat bereits im Januar für seine fünf Schulen eine Strukturreform beschlossen, die über die Lösung der Kleinklassen¬problematik in den Beruflichen Schulen hinaus eine sehr sinnvolle Weiterentwicklung darstellt. In Ravensburg, Aulendorf und im Allgäu mit Leutkirch und Wangen werden Kompetenzzentren geschaffen. Es werden affine Schularten gebündelt und Schülerzahlen erreicht, die auf Jahre hin den Bestand der Bildungsgänge an den verschiedenen Orten sichern werden. Damit hat der Schulträger Planungssicherheit für die Ausstattung der Schulen und diese Konstanz gewährleistet eine hohe Unterrichtsqualität. Auch diesen Prozess hat die Schulabteilung im Regierungspräsidium in enger Abstimmung mit allen Beteiligten begleitet und begrüßt diese Entscheidung.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen betrachtet die Regionale Schulentwicklung als Prozess bei dem mit allen beteiligten Stellen die besonderen Situationen der einzelnen Schulen besprochen werden. Diese werden in berufsbezogenen Fach- und Regionalkonferenzen diskutiert, um nachhaltig tragbare Strukturen zu entwickeln. Die Schulabteilung im Regierungspräsidium steht den Schulträgern dabei auch künftig als Begleiter zur Seite.

 

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