Pressemitteilung

Hochwassergefahrenkarten im Regierungsbezirk Tübingen für die Einzugsgebiete Donau, Ablach, Fehla, Kanzach, Schmeie und Ostrach liegen vor

Im Regierungsbezirk Tübingen sind die Hochwassergefahrenkarten fertiggestellt

​Im Regierungsbezirk Tübingen sind die Hochwassergefahrenkarten für die Einzugsgebiete Schmeie, Fehla, Ablach, Ostrach, Kanzach und die Donau selbst fertiggestellt und seit dem 30. November 2015 online für die Öffentlichkeit einsehbar. Erfasst sind damit rund 470 Gewässerkilometer in sieben Landkreisen und 47 Kommunen. Damit liegen im Regierungsbezirk Tübingen nun für 2.400 Gewässerkilometer und damit über 95% aller Hochwassergefahrenkarten vor. Der Rest der Karten wird Anfang 2016 folgen.

„Die Hochwassergefahrenkarten spielen eine große Rolle für alle Bürgerinnen und Bürger, die Schutzmaßnahmen planen oder optimieren wollen“, so Regierungspräsident Dr. Jörg Schmidt. Ebenso seien sie eine wichtige Grundlage für die kommunale Bauleitplanung, die Regionalplanung, die Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz.

 

Die Hochwassergefahrenkarten ermöglichen es, die Überflutungsgefahr für jeden Standort im jeweiligen Einzugsgebiet zu bewerten. Sie zeigen Überflutungsflächen und -tiefen für verschiedene Hochwasserszenarien. Mit der Kenntnis der möglichen Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung lassen sich individuelle Schutzmaßnahmen ergreifen.

 

Die Karten bieten allen Betroffenen damit eine gute Grundlage zur Eigenvorsorge. So lassen sich beispielsweise die Risiken für das Aufschwimmen und Auslaufen von Heizöltanks, für Stromausfälle und hohe Sachschäden vermindern. Ebenso liefern diese Karten Industrie- und Gewerbebetrieben wichtige Informationen für die Planung von Informationswegen, Fluchtwegen und Räumungen, für eine hochwasserangepasste Nutzung und Bauweise, für das Abdichten von Türen und Fenstern sowie für eine sachgerechte Lagerung wassergefährdender Stoffe.

 

Schließlich stellen die Hochwassergefahrenkarten einen wichtigen Baustein für eine umfassende Hochwasservorsorge in den Bereichen kommunale Bauleitplanung und Regionalplanung, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz dar. Gemeinden und Städte, können sich ebenso wie Feuerwehren und Katastrophenschutzorganisationen gezielt auf die Hochwassergefahren einstellen und Schutzmaßnahmen planen.

 

Alle im Land verfügbaren Hochwassergefahrenkarten sind in einer interaktiven Karte unter www.hochwasserbw.de einsehbar. Dargestellt sind unter anderem Überschwemmungsflächen und Überflutungstiefen sowie die vorhandenen Schutzeinrichtungen. Landesweit werden solche Karten für rund 11.300 Gewässerkilometer erstellt.

 

Gedruckte Hochwassergefahrenkarten werden den betroffenen Kommunen und Landkreisen in den nächsten Wochen übergeben. Nachdem die Kommunen und Landkreise diese Karten öffentlich bekannt gemacht haben, können sie auch vor Ort eingesehen werden.

 

Hintergrundinformation:
Die Tatsache, dass Flüsse über kommunale, Landes- und nationale Grenzen hinweg fließen, erfordert ein koordiniertes Vorgehen, um die Risiken durch Hochwasser auf breiter Ebene zu minimieren. Hochwassergefahrenkarten werden in ganz Baden-Württemberg als Gemeinschaftsprojekt von Land und Kommunen erarbeitet.

 

Die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten ist vorgegeben durch die „Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie“, die von der Europäischen Kommission im Jahr 2007 verabschiedet wurde, und durch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes.

 

Ziel der Richtlinie ist es, die nachteiligen Folgen durch Hochwasser für Mensch, Umwelt, Kulturgüter und Wirtschaft zu reduzieren.

 

Die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ100), gelten nach dem Wassergesetz des Landes Baden-Württemberg als festgesetzte Überschwemmungsgebiete, ohne dass es einer weiteren Festsetzung durch eine Rechtsverordnung bedarf. Die Hochwassergefahrenkarten haben demgegenüber rechtlich nur eine deklaratorische Wirkung. Sie stellen insbesondere im Siedlungsbereich diejenigen Gebiete dar, die bei einem HQ100 überflutet werden. Für diese Gebiete werden in § 78 Wasserhaushaltsgesetz besondere Schutzvorschriften formuliert. Beispielsweise darf in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht gebaut werden, und Gegenstände dürfen dort nur eingeschränkt gelagert werden.

 

Nähere Auskünfte zu den fertiggestellten Karten erteilen die Unteren Wasserbehörden der Landkreise sowie die Kommunen. Weitere Informationen gibt es auf der Hochwasser-Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: www.hochwasserbw.de

 

Abbildung:

Ausschnitt der Hochwassergefahrenkarten für die Donau im Bereich der Stadt Scheer (Karte: Land Baden-Württemberg).

 

Hinweis für die Redaktionen:
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