Pressemitteilung

Hochwasserschutz der Ortslage Kirchberg-Sinningen

Das Bild zeigt die Iller - linksufrig sieht man den Ort Kirchberg-Sinningen

Iller - linksufrig Kirchberg-Sinningen

Baubeginn für die Maßnahme entlang der Iller ist für Ende Juli vorgesehen.

Derzeit wird die Ortslage Kirchberg-Sinningen ab einem 40-jährlichen Hochwasser der Iller überflutet. Dies soll sich nun mit dem Bau des Hochwasserschutzes, welcher bis zu einem hundertjährlichen Hochwasser der Iller schützt, ändern.

Die Hochwasserschutzmaßnahme am Bebauungsrand Sinningen wird nördlich und östlich der Bebauung Sinningen auf einer Länge von rund 500 Metern ausgeführt. Dabei erfolgt der Hochwasserschutz vornehmlich durch Erdschüttdämme und mobilen Elementen am Flößerweg.

Die Baumaßnahme startet Ende Juli 2022 und soll bis zum Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Während der Bauarbeiten können die Illerstraße, der Schifffahrtsweg und der Flößerweg nicht durchgängig bis zur Iller befahren oder begangen werden. Die Zufahrten zu den Grundstücken bleiben weiterhin gewährleistet. Sofern während der Arbeiten keine Zufahrt möglich ist, wird die betroffene Straßenanwohnerschaft direkt informiert.

Die Kosten in Höhe von voraussichtlich 500.000 Euro trägt das Land Baden-Württemberg. Im Rahmen des Vorteilsausgleichs beteiligt sich die Gemeinde Kirchberg mit 30 Prozent an den Kosten.

Hintergrundinformationen:

Bei dem Iller-Hochwasser im Jahre 1999 waren Teile der Ortslage überflutet worden. Im Jahre 2005 verhinderte die Gemeinde Schlimmeres, indem sie ein provisorisches Erdhaufbauwerk errichtete und Sandsackdämme herstellte. Die im Jahre 2013 veröffentlichten Hochwassergefahrenkarten bestätigen, dass bei einem hundertjährlichen Hochwasser der Iller Teile der Ortslage von Sinningen überflutet sind.

Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt mit Unterstützung der Gemeinde Kirchberg die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage von Sinningen. Landesweite einheitliche Vorgabe, ist die Bemessung von Hochwasserschutzmaßnahmen für ein 100-jährliches Ereignis unter Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Faktors.

Um verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wie der Hochwasserschutz gewährleistet werden kann, beauftragte das Land Baden-Württemberg im Sommer 2014 eine Machbarkeitsstudie. Unter Berücksichtigung des entsprechenden Kosten-Nutzen-Faktors und dem Erhalt von wertvollem Retentionsraum wurde 2016 die planfestgestellte Variante ausgewählt.

Mit Bescheid vom 1. August 2019 hat das Landratsamt Biberach die wasserrechtliche Planfeststellung für den Bau der Hochwasserschutzmaßnahmen in Kirchberg-Sinningen, gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz erteilt.

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