Aktuelle Meldung

Entlastung bei Öl- und Pelletheizungen

Private Haushalte können ab heute (8. Mai 2023) für nicht leitungsgebundene Energieträger eine Härtefallhilfe beantragen. Online-Portal und Telefon-Hotline für Betroffene freigeschaltet.

 

Das Bild zeigt brennende Holzpellets mit orangeroter Flamme

Holzpellets

Aufgrund zahlreicher Nachfragen am Bürgertelefon weisen wir auf eine aktuelle Pressemitteilung des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hin. 

Pressemitteilung des Umweltministeriums Baden-Württemberg: Härtefallhilfen für Privathaushalte

 

Sie haben Fragen zum Thema Härtefallhilfen für Privathaushalte?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltministeriums sind von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar. Telefon-Hotline: 0711 126-1600


Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträ­gern heizen, können ab dem 8. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.


Weitere Infos und Links zum Antragsverfahren:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte/faq-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte

Das Land Baden-Württemberg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge entscheiden.

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinneh­men mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweili­gen Energieträgers im Jahr 2021. Über einen Online-Rechner kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt.

Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantrags­steller bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen: Firmenakte anlegen - Online-Dienst Ein­stiegsseite - HamburgService. Diese ist bei Unternehmen notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antrags­stellung für unterschiedliche Wohngebäude.

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