An die
Damen und Herren
der Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,
die EG-Wasserrahmenrichtlinie zielt auf eine Verbesserung des Zustands der Gewässer in den Mitgliedstaaten der EU und legt den gesetzlichen Rahmen für geeignete Maßnahmen fest. Zur Umsetzung werden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufgestellt, die bis zum Jahresende flächendeckend aktualisiert werden. Bis zum 22. Juni 2015 wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne durchgeführt. Im Anhörungsverfahren für das Bearbeitungsgebiet Donau wurde eine Neuabgrenzung des gefährdeten Grundwasserkörpers 6.2 Donauried vorgeschlagen, die sich an das neu ausgewiesene Wasserschutzgebiet Donauried-Hürbe anlehnen soll.
Das Regierungspräsidium Tübingen und die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) werden den lokalen Akteuren wie den betroffenen Gemeinden, Kreisbauernverbänden, Regionalverbänden etc. den fachlichen Hintergrund dieser Neuabgrenzung erläutern und die Messergebnisse aus dem betreffenden Grundwasser-Monitoring vorstellen.
Zu dieser
Informationsveranstaltung
am Dienstag, 17. November 2015, von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr
im Landratsamt Heidenheim, Raum B004/B005,
Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim
laden wir Sie herzlich ein.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt zur Neuabgrenzung und den beiden Übersichtskarten.
Eine Anmeldung bis spätestens Montag, 16. November 2015, erleichtert uns die weitere Organisation. Bitte richten Sie Ihre Anmeldung an Frau Sandra Bergmann (Tel.: 07071/757-3125, E-Mail: sandra.bergmann@rpt.bwl.de).
Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Daniela Hüttig