Pressemitteilung

Jüdischer Friedhof Hechingen

Sanierung des jüdischen Friedhofs Hechingen in einer konzertierten Aktion die Umfassungsmauern

​Die Stadt Hechingen, die Denkmalstiftung Baden-Württemberg und das Land Baden-Württemberg – anstelle der in der Shoah ausgelöschten jüdischen Gemeinde Hechingen – sanieren in einer konzertierten Aktion die Umfassungsmauern des jüdischen Friedhofs Hechingen. Am 9. März 2017 wurde diese Aktion im Rahmen eines Pressetermins auf dem Jüdischen Friedhof „Am Fichtenwäldle“ in Hechingen vorgestellt.

Das Vorhaben ist auf vier Jahre angelegt und bezweckt u.a., den kulturgeschichtlich bedeutsamen Friedhof langfristig vor dem Abrutschen des darüber gelegenen Hanges zu sichern. Die Gesamtkosten der Arbeiten belaufen sich auf 500.000 Euro. Hieran beteiligen sich Land und Bund (insgesamt 200.000 Euro), die Denkmalstiftung Baden-Württemberg (100.000 Euro), das Landesamt für Denkmalpflege (100.000 Euro) sowie die Stadt Hechingen (100.000 Euro).

 

„Der jüdische Friedhof Hechingen erinnert uns an die im Nationalsozialismus ausgelöschte jüdische Gemeinde. Dadurch unterstützt er uns dabei, uns des Werts von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten bewusst zu werden und sensibel für ihre Bedrohungen zu bleiben“, so Regierungsvizepräsident Dr. Utz Remlinger. Das Land Baden-Württemberg messe dem Erhalt solcher Friedhöfe daher große Bedeutung zu. Da seit der Shoah mehr als drei Generationen vergangen sind, werde es umso wichtiger, die Erinnerung an die Vergangenheit zu pflegen und dabei die Erinnerung zugleich als Mahnung zu verstehen.

 

Die Bürgermeisterin der Stadt Hechingen, Frau Dorothea Bachmann, verdeutlichte, dass der Stadt Hechingen sehr am Erhalt des verwaisten jüdischen Friedhofs „Am Fichtenwäldle“ liegt. „Die Sanierung der Mauerumfriedung ist hierfür dringend notwendig“, so Bürgermeisterin Bachmann. Erfreulicherweise sei die Finanzierung dieser kostenintensiven Maßnahme nun durch die konzertierten Zuschüsse von Land, Denkmalstiftung und Stadt gesichert.

 

Professor Dr. Michael Goer, Abteilungsdirektor und Leiter des Referats Bau- und Kunstdenkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart – Landesamt für Denkmalpflege –, wies auf den Denkmalwert des jüdischen Friedhofs hin. „Die am Galgenrain im Norden der Stadt gelegene Begräbnisstätte geht auf die Mitte des 17. Jahrhunderts zurück und hat besondere kulturgeschichtliche Bedeutung“, so Professor Goer. Die historische Umfassungsmauer sei noch an drei Seiten des Friedhofs vorhanden.

 

„Die Denkmalstiftung Baden-Württemberg hat darauf gedrängt, dass nicht nur die eingefallenen Mauerstücke instandgesetzt werden, sondern dass die ursprünglich durchgehende Friedhofsmauer für die Würde des Ortes wieder hergestellt wird“, betonte der Geschäftsführer der Stiftung, Prof. Hermann Vogler. Nur so mache die konzertierte Aktion für den Jüdischen Friedhof Sinn.

Herr Michael Kashi, Vorstandsmitglied der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württemberg K.d.ö.R. (IRGW), begrüßte die Sanierung nicht nur aus kulturgeschichtlichen, sondern auch aus religiösen Gründen. „In der jüdischen Tradition gilt der Friedhof als geheiligter Ort, der für die Ewigkeit Bestand hat“, so Kashi. Dies gelte auch im Fall des jüdischen Friedhofs Hechingen, dessen ursprüngliche jüdische Trägergemeinde infolge der Shoah nicht mehr existiere.

 

Hintergrundinformation:
Land und Bund stellen für die Betreuung und Pflege der Friedhöfe der ehemaligen jüdischen Gemeinden jährlich zu gleichen Teilen Mittel zur Verfügung. Dies ist in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 21. Juni 1957 geregelt. Diese Mittel werden in Baden-Württemberg vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration bewirtschaftet. Die Durchführung der einzelnen Maßnahmen haben die Gemeinden als freiwillige Aufgabe übernommen.

 

Grundsätzlich werden nur solche jüdischen Friedhöfe betreut, die nicht mehr genutzt werden und deren ursprüngliche jüdische Trägergemeinde durch die Shoah ausgelöscht wurde.

 

Zuwendungen zur Durchführung solcher Betreuungsmaßnahmen bewilligen in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien im Rahmen der von Bund und Land zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Sie entscheiden dabei nach pflichtgemäßem Ermessen.

 

Bildunterschriften:
Sanierungsbedürftige Mauer auf dem Jüdischen Friedhof Hechingen; Foto: Regierungspräsidium Tübingen.

 

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