Pressemitteilung

Klage auf Genehmigung der Errichtung von Windenergieanlagen beim Schloss Lichtenstein

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat zur Klage auf Genehmigung der Errichtung von Windenergieanlagen beim Schloss Lichtenstein entschieden, die den Antrag des Vorhabenträgers ablehnenden Bescheide des Landratsamts Reutlingen und des Regierungspräsidiums Tübingen aufzuheben. Es hat das Land verpflichtet, über den Antrag auf Genehmigung der Errichtung dieser Anlagen erneut zu entscheiden, da insbesondere Fragen des Naturschutzes noch nicht abschließend geprüft wurden.

Im vorangegangenen Verwaltungsverfahren wurden ebenso wie im anschließenden Widerspruchsverfahren die Belange des Denkmalschutzes zunächst vom Landratsamt Reutlingen und anschließend vom Regierungspräsidium Tübingen eingehend und umfassend geprüft. Dabei wurden im Rahmen der Ermessensausübung insbesondere auch die Belange des Klimaschutzes, die zugunsten der Windenergieanlagen sprechen, mit einem gesteigerten Gewicht berücksichtigt.

Gleichwohl haben aus Sicht des Landratsamts Reutlingen wie auch des Regierungspräsidiums Tübingen die Belange des Denkmalschutzes überwogen. Dabei wurde insbesondere die fundierte denkmalfachliche Beurteilung des Landesamtes für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart als fachliche Denkmalschutzbehörde zugrunde gelegt. Danach kommt dem Schloss Lichtenstein eine für das Land Baden-Württemberg weit überdurchschnittliche, herausgehobene und identitätsstiftende Stellung als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung zu.

Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen aus Sicht des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamts Reutlingen mit diesem Ergebnis unerwartet ausgefallen.

Das Regierungspräsidium Tübingen und das Landratsamt Reutlingen werden den in den nächsten Wochen angekündigten Zugang der Entscheidungsgründe zu diesem Urteil abwarten und nach deren Prüfung über das weitere Vorgehen entscheiden.

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