Straßenbauverwaltung stellt Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
Die Straßenbauabteilung des Regierungspräsidiums Tübingen hat am Dienstag, 15. Dezember 2020 den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Ortsumgehung Beimerstetten bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium gestellt. Geplant ist, noch im ersten Halbjahr 2021 die Planfeststellungsunterlagen öffentlich auszulegen. Während der Auslegung möchte das Referat Straßenplanung des Regierungspräsidiums Bürgersprechstunden anbieten. Bürgerinnen und Bürger haben so die Möglichkeit, dem Planungsteam direkt Fragen zu stellen und werden bei der Einsicht in die Unterlagen unterstützt. Detaillierte Informationen zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung und der Bürgersprechstunden werden rechtzeitig bekannt gegeben.
„Mit der Antragsstellung folgt neben dem Bau des Doppelanschlusses Ulm-West / Ulm-Nord an der Autobahn A 8 und der Verlängerung der Albrecht-Berblinger-Straße der nächste große Schritt zur Realisierung des Gesamtverkehrskonzepts für den Ulmer Norden. Insbesondere für die Anwohnerinnen und Anwohner der engen Ortsdurchfahrt von Beimerstetten wird der Neubau eine deutliche Entlastung bringen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.
Die Planung umfasst den etwa zwei Kilometer langen Neubau einer Ortsumgehung westlich von Beimerstetten im Zuge der L 1165 / L 1239. Von Dornstadt kommenden nimmt die Umgehung die Linie der L 1239 auf, führt parallel zur Bahnlinie westlich an Beimerstetten vorbei, unterquert die Bahnlinie Stuttgart-Ulm, verläuft nördlich der Gewerbegebiete „Lohäcker“ und „Filde“ in Ost-West-Richtung und endet an der L 1165 in Richtung Breitingen. Die Anschlüsse der Landes- und Kreisstraße werden im Hinblick auf eine einheitliche Streckencharakteristik und Knotenpunktkonzeption als Kreisverkehrsplätze ausgebildet. Zudem enthält die Planung einen Radweg parallel zur L 1239 von der Albrecht-Berblinger-Straße bis zum Beginn der Ortsumgehung am südlichen Kreisverkehrsplatz. Durch die Ortsumgehung kann die Ortsdurchfahrt um bis zu 4.700 Kfz / 24 h entlastet werden.
Übersichtskarte des geplanten Streckenverlaufs
Weitere Informationen zur L 1165 Ortsumgehung Beimerstetten
Hintergrundinformationen:
Das Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Es ist unter anderem für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen vorgeschrieben. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, der mit einer Baugenehmigung vergleichbar ist, findet eine umfassende Abwägung aller Belange statt. Ziel des Verfahrens ist es, alle Interessen möglichst "unter einen Hut" zu bringen.
Ein wichtiges Merkmal der Planfeststellung ist die sogenannte Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass der Planfeststellungsbeschluss eventuell notwendige Einzelgenehmigungen ersetzt. Dies wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange, wie etwa Fachbehörden und Gemeinden, deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind. Beteiligt werden aber auch Verbände und sonstige Stellen, die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf diesem Weg ins Verfahren einbringen können.
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