Pressemitteilung

L 207, Sanierung der Stützwand bei Heiligenberg-Echbeck

Provisorische Verkehrsführung ab 22.12.2023 eingerichtet.

Stützwand bei Heiligenberg-Echbeck

Stützwand bei Heiligenberg-Echbeck

Die Stützwandsanierung im Zuge der L 207 bei Heiligenberg-Echbeck durch das Regierungspräsidium Tübingen pausiert während der Wintermonate von Freitag, 22. Dezember 2023 bis voraussichtlich Mitte Februar 2024.

In der ersten Bauphase konnten die Bohr- und Betonarbeiten an der rund 115 Meter langen, rückverhängten Bohrpfahlwand durchgeführt werden. Im Frühjahr 2024 folgen die Straßenbauarbeiten, die Ausstattungen an der Stützwand und die Böschungssicherung durch Gabionenwände an der gegenüberliegenden Fahrbahnseite der Stützwand. Die Vollsperrung der nächsten Bauphase im kommenden Jahr wird auch für eine Fahrbahndeckenerneuerung genutzt, die am nördlichen Bauende der Stützwand in Richtung Echbeck beginnt und an der L 201 bei Rickertsreute endet.

Verkehrsführung

Während der Winterpause ist die L 207 in beide Richtungen befahrbar. Hierfür wird eine provisorische Verkehrsführung eingerichtet. In einem Engstellenbereich steht auf Grund der Stützwandbaustelle auf etwa 50 Metern nur die halbe Fahrbahn zur Verfügung. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteilnehmenden um angepasste Fahrweise.

Die Wiederaufnahme der Arbeiten wird das Regierungspräsidium rechtzeitig bekanntgeben.

Hintergrundinformationen:

Informationen zu den Sperrungen und zu den Umleitungen können jeweils aktuell im täglich aktualisierten Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abgerufen werden.

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3008, gerne zur Verfügung.

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