Pressemitteilung

L 211, Hangrutschung zwischen Bad Urach und Grabenstetten

Aufhebung der Sperrung bereits am Freitag, 15. März 2024.

Das Foto zeigt die Sicherung einer abgerutschten Böschung an der Grabenstetter Steige im Zuge der L 211

Grabenstetter Steige im Zuge der L 211

Seit dem 11. März 2024 laufen die Arbeiten zur Sicherung der abgerutschten Böschung zwischen Bad Urach und Grabenstetten unter Vollsperrung der L 211. Durch den engagierten Einsatz der ausführenden Firmen kann die Fahrbahn der L 211 zwischen Bad Urach und Grabenstetten bereits am Freitag, 15. März 2024, am späten Nachmittag wieder für den Verkehr freigegeben werden.

Das Regierungspräsidium Tübingen bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmenden für die Geduld und das Verständnis durch die im Zuge der Baumaßnahme entstandenen Beeinträchtigungen.

Kosten

Die Kosten für die Sicherungsarbeiten belaufen sich insgesamt auf rund 55.000 Euro und werden vom Land Baden-Württemberg getragen.

Hintergrundinformationen:

Mitte Dezember 2023 ereignete sich an der L 211 zwischen Bad Urach und Grabenstetten auf Höhe des Parkplatzes Falkensteiner Höhle ein Hangrutsch.

Im Rahmen der seit 11. März 2024 durchgeführten Arbeiten wurden die losen Erdmassen abgetragen und Stahlanker bis zu drei Meter tief im anstehenden Fels einbetoniert. Anschließend wurde der Bereich mit einem flächigen Schutznetz mit darunterliegender Erosionsschutzmatte überspannt und gesichert.

Hinweis für die Redaktionen

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3008, gerne zur Verfügung.

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