Pressemitteilung

L 249, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Hayingen-Oberwilzingen und Hayingen

Baubeginn am 31. Juli 2023.

Das Foto zeigt die L 249 in Richtung Oberwilzinge; links und rechts Wiesen; im Hintergrund eine Ortschaft

L 249 in Richtung Oberwilzingen

Ab Montag, 31. Juli 2023, lässt das Regierungspräsidium Tübingen die Fahrbahndecke zwischen Hayingen-Oberwilzingen und Hayingen erneuern. Auslöser für die Arbeiten sind eine schadhafte Fahrbahnoberfläche und mehrere lokal vorhandene Fahrbahnverdrückungen, deren Sanierung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig ist. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, werden die Bauarbeiten am 8. September 2023 mit Ende der Sommerferien abgeschlossen.

Die Asphaltarbeiten beginnen an der Ortsdurchfahrt von Oberwilzingen und enden in der Ortsdurchfahrt von Hayingen auf Höhe der Abzweigung Maisenburger Weg. Bestandteil des Vorhabens ist die Erneuerung der Asphaltdeckschicht im gesamten Abschnitt. In Teilbereichen erfolgt auch ein Austausch der Asphalttragschicht. Abgängige Bordsteine werden reguliert bzw. erneuert. Abdeckungen der Schacht- und Straßenabläufe im Fahrbahnbereich sind ebenfalls zum Austausch vorgesehen. Zusätzlich wird in Teilbereichen auf einer Gesamtlänge von ca. 1,8 Kilometern das Bankett mittels Rasengittersteinen verstärkt.

Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung der L 249, mit Berücksichtigung des Anliegerverkehrs im Bereich der Ortsdurchfahrt von Hayingen, ausgeführt. Hierzu werden die Anliegerinnen und Anlieger der Oberwilzingerstraße gebeten ihre Fahrzeuge außerhalb vom Baustellenbereich abzustellen.

Verkehrsführung

Von Obermarchtal nach Hayingen wird der Verkehr auf der B 311 nach Süden bis zur Abzweigung bei Datthausen geführt. Dort erfolgt die Umleitung weiter auf der L 271 über Zwiefaltendorf auf die B 312 bis Zwiefalten und weiter über die L 245 nach Hayingen. Die Umleitung von Hayingen nach Obermarchtal bzw. Ehingen verläuft in umgekehrter Reihenfolge.

Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteilnehmenden für die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Behinderungen um Verständnis.

Kosten

Die Aufwendungen der Erhaltungsmaßnahme belaufen sich auf rund 600.000 Euro. Diese trägt das Land Baden-Württemberg.

Hintergrundinformationen

Informationen zu den Sperrungen und zur Umleitung können im Internet unter www.Verkehrsinfo-BW.de/Baustellen abgerufen werden.

Hinweis für die Redaktionen

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