Pressemitteilung

L 259, Regierungspräsidium erlässt Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumfahrung Rißtissen

Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumfahrung Rißtissen erlassen. Dieser Beschluss beinhaltet den Bau einer westlichen Ortsumfahrung von Rißtissen. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt rund 2,5 Kilometer.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.

Von Montag, 09. September bis einschließlich Montag, 23. September 2019 wird der Beschluss mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Stadt Ehingen (Donau) ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.

Die Unterlagen können im selben Zeitraum auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen werden. Außerdem ist der Planfeststellungsbeschluss auf der Internetseite des Regierungspräsidiums abrufbar unter: L 259 Ortsumfahrung Rißtissen.

Innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist, also bis einschließlich Mittwoch, 23. Oktober 2019 kann beim Verwaltungsgerichtshof Klage erhoben werden.

Hintergrundinformationen zum Vorhaben:
Für den Neubau der Ortsumfahrung wurde bereits 2008 ein Planfeststellungsverfahren begonnen, welches auf Antrag des Vorhabenträgers im Jahre 2018 eingestellt wurde. Ende 2018 wurde das Verfahren erneut begonnen. Nach einer Erörterung im April 2019 erging nun der Planfeststellungsbeschluss.

Genehmigt wird eine Trasse, deren Bauanfang auf der L 259 von Ehingen herkommend rund 600 Meter westlich vor dem Ortsanfang Rißtissen liegt. Hier schwenkt die neue Trasse in Richtung Süden ab und läuft auf einer Länge von rund 750 Metern im Abstand von rund 200 Metern parallel zum Ortsrand bis zur K 7362. Der neue Knotenpunkt wird als Kreisverkehrsplatz ausgebaut. Die L 259 neu läuft vom Kreisverkehrsplatz weiter Richtung Südosten, überquert mit einem Brückenbauwerk die Riß und schwenkt dann rund 800 Meter südlich von Rißtissen wieder auf die bestehende L 259 nach Laupheim.

Das Vorhaben wird zu einer Entlastung der Ortsdurchfahrt von Rißtissen führen und den Verkehr dadurch leichter und sicherer machen. Die vorliegende Planung bringt dies mit den Interessen des Naturschutzes in bestmöglichen Einklang.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3005, gerne zur Verfügung.

Koordinierungs- und Pressestelle

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Assistenz: Gudrun Gauß
07071 757-3009
07071 757-3190

Sie sind Journalistin oder Journalist und haben eine Anfrage? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Pressesprecherin/ unsere Pressesprecher.
pressestelle@rpt.bwl.de

Abteilung 1
Abteilung 2 
Abteilung 3 
Abteilung 4 
Abteilung 5
Abteilung 7 
Abteilung 10 
Abteilung 11 
StEWK
SGZ

Katrin Rochner
Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Jeanine Großkloß
Stellv. Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Naomi Krimmel
Naomi Krimmel
Ansprechpartnerin Soziale Medien
Sabrina Lorenz
Pressesprecherin für die Abteilungen 1, 3, 5, 10, 11
Matthias Aßfalg
Pressesprecher für die Abteilungen 2, 4, StEWK, SGZ
Dr. Stefan Meißner
Pressesprecher für die Abteilung 7