Pressemitteilung

Land fördert den Ersatzneubau der Brücke über die Steinlach im Bereich der Friedrichstraße in der Universitätsstadt Tübingen

Luftbild von der Bogenbrücke über die Steinlach in der Friedrichstraße in Tübingen

Bogenbrücke über die Steinlach in der Friedrichstraße in Tübingen

Förderbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen über rund eine Million Euro geht der Stadt Tübingen zu.

Die aus dem Jahre 1910 stammende und in die Jahre gekommene Bogenbrücke über die Steinlach in der Friedrichstraße in Tübingen wird wegen des sehr schlechten Zustands durch die Universitätsstadt Tübingen erneuert. Diese verkehrsbedeutsame Brücke verbindet die südlichen Stadtteile mit dem Zentrum. Über sie verlaufen neben dem allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr insbesondere auch der Öffentliche Nahverkehr und der Rad- und Fußverkehr.

„Mit der Sonderförderung des Kommunalen Sanierungsfonds Brücken unterstützt das Land die Kommunen bei der Erneuerung ihrer in die Jahre gekommenen Brückenbauwerke. Davon profitiert jetzt in starkem Maße auch die Stadt Tübingen. In den nächsten Tagen wird der Stadt der Förderbescheid des Regierungspräsidiums mit einem Zuschuss in Höhe von rund einer Million Euro zur Erneuerung der Steinlachbrücke zugestellt“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. 

Die Stadt Tübingen hat in ihrem Förderantrag die Gesamtkosten für den Ersatzneubau mit rund zwei Millionen Euro beziffert. Davon wird nun rund die Hälfte durch Landesmittel abgedeckt. Nach Zugang des Förderbescheids hat die Stadt Tübingen ein Jahr Zeit, den Bauauftrag zu erteilen, damit der Förderbescheid nicht unwirksam wird.

Hintergrundinformationen:

Mit dem Kommunalen Sanierungsfonds Brücken beteiligt sich das Land Baden-Württemberg an den Kosten zur Sanierung von Brückenbauwerken in der Baulast der Landkreise und Gemeinden mit einer einmaligen Zuwendung.

Zuwendungen werden für Vorhaben gewährt, die nach Art und Umfang dem langfristigen Erhalt des Brückenbestandes dienen. Sanierung bedeutet dabei die Modernisierung von Brücken auf den heutigen Stand der Technik. Gefördert werden können aber auch Ersatzneubauten und Ertüchtigungen bzw. Teilerneuerungen zur Beseitigung von nachgewiesenen Tragfähigkeitsdefiziten sowie Traglasteigenschaften, die den heutigen und künftigen Anforderungen nicht mehr genügen. Für die Finanzierung der Zuwendungen stellt das Land eine Fördersumme von 119,1 Mio. Euro zur Verfügung. Die Vorhaben müssen bis zum 31.12.2022 baulich fertiggestellt und bis zum 31.12.2023 vollständig abgerechnet sein. Inzwischen hat das Land mit der Novellierung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) seit dem Jahr 2020 die Förderung für die Erneuerung und Ertüchtigung von verkehrswichtigen kommunalen Brückenbauwerken verstetigt.

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