Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat 15 Elektrowerkzeuge mit eingebautem Lasermarker überprüft. Keines dieser Geräte verwendete eine Laserleistung, die für die Augen gefährlich werden könnte.
Ein Lasermarker an einem Elektrowerkzeug kann beim Sägen ziemlich hilfreich sein. Exaktes Arbeiten ist damit einfacher. Der Lasermarker wirft einen Lichtpunkt auf das Werkstück und zeigt damit genau an, wo die Säge ansetzt. Immer häufiger bauen Hersteller daher Lasermarker in Elektrowerkzeuge ein.
Die Kontrolleure des Regierungspräsidiums Tübingen unterzogen im Zeitraum von Juni bis Dezember 2016 insgesamt 15 Werkzeuge mit dieser Lasertechnik einer genaueren Untersuchung. Der Grund: Bei einer Überprüfung von Laserpointern (elektrische Geräte, die bei Präsentationen dafür eingesetzt werden, um auf Inhalte der Präsentation hinzuweisen und diese mit einem Lichtpunkt hervorzuheben) in 2015 wiesen 85 % eine gefährlich hohe Laserleistung auf oder waren mangelhaft gekennzeichnet. So lag es nahe, auch die Lasermarker an den Elektrowerkzeugen zu überprüfen
Im Unterschied zu den Laserpointern bestanden im Ergebnis jedoch alle 15 Werkzeuge mit Lasermarkern die in Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) durchgeführten Tests. Es machte dabei keinen Unterschied, ob die Geräte aus dem Baumarkt oder dem Online-Handel stammten oder wie teuer sie waren. Auch alle „Billigprodukte“ unterschritten deutlich den gesetzlichen Grenzwert für die Laserleistung und waren vorschriftmäßig gekennzeichnet.
Hintergrundinformationen:
Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen ist landesweit unter anderem für die Kontrolle von Produkten zuständig. Sie überprüft Produkte bei Herstellern, Importeuren und Händlern sowie auf Messen. Zunehmend rücken auch Angebote im Internet mehr und mehr in den Fokus der Marktüberwachung. Vertiefte technische Prüfungen der Produkte erfolgen bei der Geräteuntersuchungsstelle der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), aber auch in Zusammenarbeit mit Prüfstellen in anderen Bundesländern sowie bei anerkannten Prüfstellen.
Die Marktüberwachungsbehörde verfügt über eine Vielzahl von Möglichkeiten auf festgestellte Mängel zu reagieren. Dabei hat sie den Grundsatz der Verhältnismäßig von Verwaltungsmaßnahmen zu beachten. In besonders gravierenden Fällen ist die Marktüberwachungsbehörde zum Beispiel verpflichtet, einen Verkaufsstopp oder auch den Rückruf von Produkten anzuordnen.
Zusätzliche Informationen zu den geprüften Laserpointern finden Sie im Internet unter Marktüberwachung: alle geprüften Elektrowerkzeuge mit Lasermarker waren sicher.
Bildunterschrift:
Handkreissäge mit Lasermarker; Foto: LUBW
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Simon Kistner, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3080, gerne zur Verfügung.