Pressemitteilung

Marktüberwachung Baden-Württemberg nimmt Benzin und Diesel genauer unter die Lupe

Abteilung Marktüberwachung des RPs Tübingen überprüft derzeit in ganz Baden-Württemberg die Qualität von Kraftstoffen.

​In einer Sommerschwerpunktaktion überprüft die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen derzeit in ganz Baden-Württemberg stichprobenartig die Qualität von Kraftstoffen. Zusätzlich kontrolliert sie, ob die tatsächlich getankte Menge und die an der Zapfsäule angezeigte Literangabe übereinstimmen.

Autofahrer sollen darauf vertrauen können, dass sie an den rund 2500 Tankstellen in Baden-Württemberg keine minderwertigen Kraftstoffe tanken. Mindestens genauso wichtig ist, dass niemand für getankte „Luft“ bezahlt. Das Regierungspräsidium Tübingen testet daher die Kraftstoffe unter anderem auf Katalysatorgifte, Verunreinigungen und Überalterung sowie ob die angegebene Oktanzahl zutrifft (Benzin) beziehungsweise ob der Dieselkraftstoff die erforderliche Entzündbarkeit aufweist.

 

Neu ist, dass die Kontrolleure des Regierungspräsidiums Tübingen bei dieser Sommeraktion gleichzeitig auch die Abgabemengen überprüfen. „Früher konnte es vorkommen, dass eine Tankstelle zunächst durch einen Beamten des Eichamtes und wenige Tage später durch den Kraftstoffkontrolleur aufgesucht wurde“, so der zuständige Sachbearbeiter bei der Marktüberwachung Alexander Wurster. „Da sind wir heute einen Schritt weiter: Mein Kollege von der Eichverwaltung nimmt bei der Eichung der Kraftstoffzapfsäule auch die Kraftstoffprobe für die Analytik, so dass wir uns einen Weg und die Tankstellenbetreiber etwas Zeit sparen können.“ Ein weiterer Vorteil dieser Zusammenarbeit ist, dass die Eichbehörde bei den Tankstellenbetreibern bekannt ist und ein hohes Vertrauen besitzt. Dies wirkt sich positiv auf die Akzeptanz der Überwachungsmaßnahme und die reibungslose Durchführung der Probenahme durch die Marktüberwachungsbehörde aus.

 

Drei bis fünf Prozent der Kraftstoffproben sind in der Regel mangelhaft. In diesen Fällen droht je nach Schwere des Mangels ein Bußgeld und der Tankstellenbetreiber muss mit einer Nachkontrolle rechnen. Insgesamt zeigen die Analyseergebnisse jedoch,  dass die in Baden-Württemberg auf dem Markt befindlichen Kraftstoffe von hoher Qualität sind. „Hinsichtlich der Mängelquote konnten wir bislang keinen Unterschied zwischen Kraftstoffen von Markentankstellen und von den sogenannten freien Tankstellen feststellen“, so Alexander Wurster.


Hintergrundinformationen:
Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen ist seit 1. Januar 2015 landesweit für die Überwachung der Qualität von Kraftstoffen (Otto-, Diesel-  und Gaskraftstoffe) sowie Brennstoffen (Heizöl) zuständig.

 

Die Kontrolleure entnehmen an den Tankstellen zunächst Stichproben (je Kraftstoffsorte drei Kanister mit je 4,5 l). Schon vor Ort prüfen sie, ob die vorgeschriebenen Bezeichnungen und Qualitätsstandards der Kraftstoffe an den Zapfsäulen ordnungsgemäß und sichtbar angebracht sind. Anschließend werden die Kraftstoffproben im Labor untersucht. Je Kraftstoffsorte werden dabei bis zu 26 physikalische und chemische Parameter (u.a. Zündfähigkeit, Klopffestigkeit, Blei- und Schwefelgehalt, Katalysatorgifte, Korrosionsbildner, Kälteeignung, Altfettgehalt) geprüft. Dies ergibt pro Jahr einen Umfang von rund 3500 Analysen.

 

Die Qualität der Kraftstoffe wird sowohl im Sommer als auch im Winter überprüft. Auffällig hierbei ist, dass es sich bei ca. 80% der jedoch relativ wenigen (siehe oben) mangelhaften Proben um Dieselkraftstoff handelt, welcher nicht den Mindestanforderungen genügt. Insbesondere in der Winterperiode lag in der Vergangenheit die Filtrierbarkeitsgrenze der Dieselkraftstoffe außerhalb des Grenzwertes. Bei tiefen Temperaturen kommt es dann zu einer Ausscheidung von Paraffinpartikeln im Kraftstoff, die zu einer Verstopfung des Kraftstoffsystems (z.B. des Kraftstofffilters) und einem dadurch verursachten Motorversagen führen können. Die Anzahl der Probenahmen von Dieselkraftstoff erhöht das Regierungspräsidium ab 2018 erheblich.


Bildunterschrift:
Betankung eines Fahrzeuges; Foto: Regierungspräsidium Tübingen


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