Seit mehr als 20 Jahren informiert das EU-Energielabel über den Energieverbrauch von Produkten, die im Handel angeboten werden. Die Händler sind verpflichtet, die von ihren Lieferanten zur Verfügung gestellten Label an den ausgestellten Produkten anzubringen.
Die ursprüngliche Einteilung bei der Einführung der Label sah für die Energieeffizienzklasse eine Skala von A bis G vor. Durch den technischen Fortschritt wurden im Laufe der Zeit für etliche Produktgruppen zusätzliche Effizienzklassen eingeführt, bis hin zur bestmöglichen Klasse A+++. Das heutige Energielabel ist insbesondere bei Produkten der sogenannten „weißen Ware“ nicht mehr aussagekräftig, denn die meisten Produkte befinden sich in den obersten Effizienzklassen und Verbraucherinnen und Verbraucher können somit kaum mehr Effizienzunterschiede erkennen. Deshalb hat die EU beschlossen, zum ursprünglichen A- bis G-Label zurückzukehren und die Label neu zu gestalten.
Am 1. März 2021 beginnt bei Geschirrspülern, Waschmaschinen, Waschtrocknern, Kühl- und Gefriergeräten/Weinlagerschränken und elektronischen Displays/Fernsehern das Umstellen auf das neue Energielabel in den Geschäften und im Onlinehandel. Die Händler haben dafür ein Zeitfenster von 14 Arbeitstagen.
Bereits seit 01. November 2020 müssen die Lieferanten den Geräten sowohl das neue Energielabel als auch das bisherige beifügen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) hat im Rahmen der Initiative „Deutschland macht’s effizient“ einen Leitfaden herausgegeben, in dem sich Händler über die wichtigsten Änderungen und den Umstellungsprozess informieren können.
Broschüre "Das neue Energielabel"
Das Regierungspräsidium Tübingen ist im Rahmen der Marktüberwachung von energieverbrauchsrelevanten Produkten in Baden-Württemberg dafür zuständig, die Umsetzung der Umstellung auf die neuen Energielabel im Handel zu kontrollieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidums Tübingen auf der Seite Energieverbrauchsrelevanten Produkte.
Foto: Vergleich altes und neues Energielabel (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, „Das neue Energielabel“ S. 4, Berlin, 2020)