Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen beteiligte sich in den Jahren 2018 und 2019 bei einer EU-weiten Aktion, bei der 100 Schlagbohrmaschinen auf ihre Produktsicherheit überprüft wurden. Über das Thema Verbraucherschutz hinaus wurde die Zusammenarbeit zwischen insgesamt sieben verschiedenen europäischen Marktüberwachungsbehörden gestärkt. Bei den Produkten aus unterschiedlichen Preissegmenten aus dem Baumarkt und dem Onlinehandel wurden Betriebsanleitungen, Kennzeichnungen und mittels Laborprüfungen technische Anforderungen kontrolliert. Von den 100 getesteten Maschinen wiesen 49 Mängel in der Kennzeichnung oder in den technischen Unterlagen auf, 14 Produkte hatten technische Prüfungen nicht bestanden. Beispielsweise wurde die vorgeschriebene Fallprüfung nicht bestanden, so dass spannungsführende Teile an Maschine zugänglich waren und die Gefahr eines Stromschlags drohte. Ein handgeführtes Elektrowerkzeug muss nach Norm ein dreimaliges Fallen auf eine Betonoberfläche aus einer Höhe von einem Meter aushalten. Mit dieser Prüfung wird die im Gebrauch zu erwartende raue Behandlung eines Elektrowerkzeugs simuliert. Die Hersteller der bemängelten Produkte setzten in den meisten Fällen die von den Marktüberwachungsbehörden als angemessen eingestuften Maßnahmen wie die Überarbeitung der Betriebsanleitung oder Ergänzung von Warnhinweisen auf dem Produkt freiwillig um. In nur wenigen Fällen bedurfte es einer behördlichen Anordnung zur Durchsetzung der angezeigten Maßnahmen wie beispielsweise die Rücknahme eines Produkts aus dem Handel.
Der ausführliche Abschlussbericht des Gesamtprojektes mit den Prüfergebnissen aller 100 Schlagbohrmaschinen wurde durch den Projektkoordinator PROSAFE erstellt und auf der Website von PROSAFE unter Join Actions 2016 - Power Tools: Impact Drills veröffentlicht.
Symbolbild Schlagbohrmaschine; © Adobe Stock, cristalov
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MARKTÜBERWACHUNG | Europäische Marktüberwachung nimmt Sicherheit von Schlagbohrmaschinen unter die Lupe
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