Aktuelle Meldung

Mit der Städtebauförderung die Zukunft nachhaltig gestalten!

Am 14. Mai ist Tag der Städtebauförderung

Gasthaus Post, Eberhardzell, Drohnenaufnahme

Seit über 50 Jahren unterstützt die Städtebauförderung Städte und Gemeinden, die jeweils aktuellen gesellschaftlichen Aufgaben anzugehen und Lösungen zu entwickeln. Sie hilft dabei, die grundlegenden Strukturen vor Ort aufzubauen, zu erhalten bzw. weiterzuentwickeln und damit das Miteinander positiv zu gestalten.

Die Städtebauförderung begleitet die Kommunen über eine Förderperiode von acht bis zehn Jahren bei der Beseitigung von städtebaulichen Missständen in einem durch Satzung festgelegten Gebiet. Im Vordergrund steht hierbei nicht das einzelne Vorhaben, sondern die gebietsbezogene Entwicklung.

Voraussetzung für die Förderung ist ein mit den Bürgerinnen und Bürgern erstelltes Gemeindeentwicklungskonzept, aus dem die Ziele für das geplante Sanierungsgebiet abgeleitet werden.

Nach Aufnahme in die Förderung steht den Städten und Gemeinden ein breit aufgestellter „Förderbaukasten“ flexibel zur Verfügung: Dabei sind die Erneuerung bzw. der Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen wie z.B. Kindergärten, Altenbegegnungsstätten, Rathäusern, Bibliotheken, Versammlungsräumen oder Mehrzweckhallen zuwendungsfähig, aber auch die Sanierung kommunaler und privater Bausubstanz sowie die Gestaltung öffentlicher Plätze, Parkflächen, Grünanlagen und Kinderspielplätze können gefördert werden. Innerörtliche Erschließungsmaßnahmen sowie die Reaktivierung von Brachflächen runden das zuschussfähige Maßnahmenbündel der Städtebauförderung ab.

Insgesamt 44,7 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel haben Kommunen des Regierungsbezirks Tübingen im Programmjahr 2021 erhalten. Erfahrungsgemäß stößt ein Euro Finanzhilfe Folgeinvestitionen in Höhe von weiteren 6 Euro an. Die Städtebauförderung ist damit auch eine wichtige Grundlage für die regionale Wirtschaftsentwicklung.

Hier gelangen Sie zu den Programmausschreibungen der Städtebauförderung.

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