Pressemitteilung

Neuausweisung und Erweiterung des Naturschutzgebietes „Pfrunger-Burgweiler Ried“ abgeschlossen

RP Tappeser hat am 9. Januar 2017 die neue Verordnung zum Naturschutzgebiet „Pfrunger-Burgweiler Ried" unterschrieben

​Regierungspräsident Klaus Tappeser hat am 9. Januar 2017 die neue Verordnung zum Naturschutzgebiet „Pfrunger-Burgweiler Ried“ unterschrieben. Vorangegangen waren etwa ein Jahr intensive Gespräche mit den betroffenen Landnutzern, um deren Interessen mit denen des Naturschutzes so weit wie möglich in Einklang bringen zu können. Die Verordnung tritt nach der Verkündung im Gesetzblatt Baden-Württemberg in Kraft.

Das Pfrunger-Burgweiler Ried ist mit ca. 2.600 ha das zweitgrößte zusammenhängende Moorgebiet in Südwestdeutschland. Mit ca. 785 ha ist ein knappes Drittel dieser Fläche bereits seit längerer Zeit in verschiedenen Teilen als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Eine erste 1997 in Angriff genommene Erweiterung des Naturschutzgebietes scheiterte zunächst an erheblichen Widerständen der Landeigentümer. In der Folge wurde das Naturschutzgroßprojekt Pfrunger-Burgweiler Ried ins Leben gerufen, welches das Bundesamt für Naturschutz im September 2002 bewilligte.  Im Rahmen des Projektes wurden die bestehenden Konflikte weitgehend gelöst und umfangreiche Moorregenerationsmaßnahmen umgesetzt, so dass es inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Die Förderung des Naturschutzgroßprojektes durch den Bund war mit der Verpflichtung des Landes verbunden, bis zum Ende der Projektlaufzeit das Projektkerngebiet als Naturschutzgebiet auszuweisen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, leitete das Regierungspräsidium Tübingen nach entsprechender Vorbereitung Ende 2015 ein erneutes Verfahren zur Ausweisung eines Natur- und Landschaftsschutzgebietes „Pfrunger-Burgweiler Ried“ ein. Ziel dabei war, einerseits das zentrale Naturschutzgebiet mit einer Größe von ca. 1.508 ha durch ein flankierendes Landschaftsschutzgebiet mit ca. 1.315 ha Fläche  zu umgeben und andererseits die in einem in denselben Grenzen seit 2010 bestehenden europäischen Vogelschutzgebiet geltenden Regelungen zu konkretisieren.

 

Aufgrund einer Vielzahl von Einwendungen seitens der Landeigentümer entschloss sich das Regierungspräsidium Tübingen im April 2016 allerdings dazu, die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes zunächst zurückzustellen und vorerst nur das Naturschutzgebiet neu auszuweisen. Derzeit wird jedoch neu geprüft, wie die erhobenen Einwendungen mit den Erfordernissen des Vogelschutzgebietes in Einklang gebracht werden können. In Bezug auf das zentrale Naturschutzgebiet konnten nach intensiven Abstimmungen mit den Eigentümern und Landnutzern Regelungen gefunden werden, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden.

 

Bildunterschrift:
Pfrunger-Burgweiler Ried; Foto: Regierungspräsidium Tübingen

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