Seit 1. März 2021 gelten neue Anforderungen für bestimmte Elektrogeräte, unter anderem für Haushaltskühlgeräte, elektronische Displays, Spülmaschinen, Waschmaschinen und Waschtrockner, Schweißgeräte, Server und Kühlgeräte mit direkter Verkaufsfunktion.
Ökodesignverordnungen hatten bisher vor allem die Energieeffizienz der Produkte im Fokus. In den aktuellsten Verordnungen sind nun auch Aspekte wie Reparierbarkeit, Langlebigkeit, Nachrüstbarkeit und Recyclingfähigkeit oder die Kennzeichnung bestimmter Materialien und Stoffe enthalten. Elektro- und Elektronikgeräte sind in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung. Die in diesen Produkten verarbeiteten Wertstoffe (z. B. Seltene Erden in Leiterplatten) sollen leichter recycelt werden können. Außerdem sollen Produkte besser repariert und länger genutzt werden können.
Hier setzen die neuen bzw. überarbeiteten Verordnungen aus dem Ökodesignbereich an. Diese verpflichten den Hersteller oder Importeur, für ihre neu auf den Markt gebrachten Produkte bestimmte Ersatzteile für mindestens sieben Jahre vorzuhalten und diese im Falle einer Bestellung auch zügig auszuliefern. Des Weiteren muss der Austausch dieser Ersatzteile mit handelsüblichen Werkzeugen realisierbar sein. Reparaturanleitungen müssen im Internet abrufbar sein und Softwareupdates angeboten werden.
Das Regierungspräsidium Tübingen ist im Rahmen der Marktüberwachung von energieverbrauchsrelevanten Produkten in Baden-Württemberg dafür zuständig, die Einhaltung der Anforderungen zu kontrollieren. Derzeit werden bereits stichprobenartig einige Hersteller überprüft, unter anderem gibt es eine Schwerpunktaktion im Bereich Server. Künftige Jahresschwerpunktaktionen werden den Bereich Material- und Ressourceneffizienz weiter mit abdecken und einen wertvollen Beitrag zur Konformität der Produkte leisten.
Weitere Informationen zur Marktüberwachung von energieverbrauchsrelevanten Produkten (Link: Energieverbrauchsrelevante Produkte - Regierungspräsidium Tübingen (baden-wuerttemberg.de)