Mitte Juni ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit in Kraft getreten. Ihre Regelungen gelten ab dem 13.12.2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie lösen dann die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG aus dem Jahre 2001 ab.
Die Verordnung trägt der zunehmenden Digitalisierung und dem wachsenden Anteil des Onlinehandels Rechnung und bezweckt, Verbraucher noch besser vor gefährlichen Produkten zu schützen. Um dies zu erreichen, treffen Wirtschaftsakteure und Anbieter von Online-Marktplätzen künftig weitergehende Pflichten. Diese reichen beispielsweise von der zusätzlichen Angabe ihrer E-Mail-Adresse auf den Produkten über die Meldung von Produktunfällen an die Behörden bis hin zur Notwendigkeit eines in der EU niedergelassenen Verantwortlichen. Außerdem enthält die neue Verordnung Regelungen über die Gestaltung und Durchführung von Rückrufen.
Den Verordnungstext und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_3190