Aktuelle Meldung

Neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit

Das Bild zeigt die EU-Flagge mit Paragraf-Zeichen

Symbolbild EU-Flagge mit Paragraf-Zeichen

Mitte Juni ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit in Kraft getreten. Ihre Regelungen gelten ab dem 13.12.2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie lösen dann die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG aus dem Jahre 2001 ab.

Die Verordnung trägt der zunehmenden Digitalisierung und dem wachsenden Anteil des Onlinehandels Rechnung und bezweckt, Verbraucher noch besser vor gefährlichen Produkten zu schützen. Um dies zu erreichen, treffen Wirtschaftsakteure und Anbieter von Online-Marktplätzen künftig weitergehende Pflichten. Diese reichen beispielsweise von der zusätzlichen Angabe ihrer E-Mail-Adresse auf den Produkten über die Meldung von Produktunfällen an die Behörden bis hin zur Notwendigkeit eines in der EU niedergelassenen Verantwortlichen. Außerdem enthält die neue Verordnung Regelungen über die Gestaltung und Durchführung von Rückrufen.

Den Verordnungstext und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_3190

Koordinierungs- und Pressestelle

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Assistenz: Gudrun Gauß
07071 757-3009
07071 757-3190

Sie sind Journalistin oder Journalist und haben eine Anfrage? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Pressesprecherin/ unsere Pressesprecher.
pressestelle@rpt.bwl.de

Abteilung 1
Abteilung 2 
Abteilung 3 
Abteilung 4 
Abteilung 5
Abteilung 7 
Abteilung 10 
Abteilung 11 
StEWK
SGZ

Katrin Rochner
Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Jeanine Großkloß
Stellv. Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Naomi Krimmel
Naomi Krimmel
Ansprechpartnerin Soziale Medien
Sabrina Lorenz
Pressesprecherin für die Abteilungen 1, 3, 5, 10, 11
Matthias Aßfalg
Pressesprecher für die Abteilungen 2, 4, StEWK, SGZ
Dr. Stefan Meißner
Pressesprecher für die Abteilung 7