Was muss nun bei der Eiervermarktung in Baden-Württemberg beachtet werden?
Vermarktungsnormen für Eier wurden erlassen, um unter anderem Mindestanforderungen an die Qualität von Eiern sicher zu stellen, die Haltungsform transparent zu machen, die Rückverfolgbarkeit von Eiern sicherzustellen und somit das Funktionieren des Marktes für Eier zu gewährleisten.
Um technische Neuerungen und Verbrauchererwartungen sowie Entwicklungen im Bereich der Vogelgrippe als Risikofaktor für die Erzeuger von Eiern aus Freilandhaltung zu berücksichtigen, sind die EU-Vermarktungsnormen für Eier überarbeitet und in ihrer neuen Fassung zum 28. November 2023 in Kraft getreten. Dies teilte das baden-württembergische Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Montag (15. Januar) in Stuttgart mit.
Weitere Informationen und Merkblätter können auf der Homepage der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg abgerufen werden:
Marktüberwachung auf dem Eiermarkt
Die aktuellen EU-Verordnungen können unter folgenden Links abgerufen werden:
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/2464 der Kommission vom 17. August 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202302464
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/2465 der Kommission vom 17. August 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R2465
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/2466 der Kommission vom 17. August 2023 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202302466