Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 463 als Ortsumgehung von Albstadt-Lautlingen läuft seit Sommer 2021. Nach der öffentlichen Auslegung der Unterlagen sind rund 740 Einwendungen und Stellungnahmen eingegangen.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Einwendungen und Stellungnahmen gesichtet und sich zum weiteren Vorgehen mit der Stadt Albstadt ausgetauscht. Dies insbesondere auch hinsichtlich der künftigen Entwicklung des benachbarten Gewerbegebiets Hirnau.
Aus der Sichtung hat sich ergeben, dass Untersuchungen und Gutachten wie die Verkehrsprognose oder die Untersuchungen zu Flora und Fauna zum Straßenbauvorhaben zu aktualisieren und zu ergänzen sind. Zudem sind neue Vorgaben wie etwa zur Darstellung der mit dem Vorhaben verbundenen Treibhausgasemissionen oder zur Wasserrahmenrichtlinie, zusätzlich zu untersuchen und zu bewerten.
Im Hinblick auf im Zuge der Auslegung der Planunterlagen vorgebrachte Alternativtrassen bedarf es einer vertieften und ergänzten Prüfung der Trassenalternativen. Dies und nicht zuletzt die Komplexität des Planungsraums und die hohe Wertigkeit vieler berührter Belange bringen es mit sich, bei der Straßenplanung als auch der Planung des Gewerbegebiets jeweils auch Varianten unabhängig voneinander zu prüfen.
Die Aktualisierung der Daten, die Plausibilisierung der Ergebnisse und die Durchführung von neuen Untersuchungen wird für die Straßenplanung einen größeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Regierungspräsident Klaus Tappeser begrüßt den engen Austausch zwischen den Straßenplanern und der Stadt und die bei der Besprechung vereinbarten regelmäßigen Kontakte. „Nur so bekommen wir beides: eine gute Straße zur notwendigen Entlastung der Anwohnenden in Lautlingen und die wichtige wirtschaftliche Weiterentwicklung der Stadt – unter Berücksichtigung eines bestmöglichen Ausgleichs der beeinträchtigten Belange in diesem Raum.“
Albstadts Oberbürgermeister Roland Tralmer ergänzt, „wir werden diese Zeit nutzen, um auch die Planung unseres Gewerbegebiets weiter voran zu treiben“. Dabei stehe insbesondere die ökologisch nachhaltige Entwicklung des Gebiets Hirnau im Mittelpunkt. Es biete sich hier die Chance, aktuelle Erkenntnisse etwa aus den jüngsten Starkregenereignissen einfließen zu lassen und potentiell das Vorhaben in Stufen zu einem Vorbild eines ökologisch verträglichen Gewerbegebiets zu entwickeln.
Informationen zum Planfeststellungsverfahren sind online unter
https://rp.badenwuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung.aspx erhältlich. Weitere Informationen zur Straßenmaßnahme sind auf der Projekt-Homepage unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt4/b463-albstadt-lautlingen/ abrufbar.
Hintergrundinformationen
Die Ortsumgehung Lautlingen ist im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen 2016 als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs ausgewiesen. Die B 463 stellt eine wichtige Verkehrsachse zwischen dem östlichen Bodenseegebiet und dem mittleren Schwarzwald dar. Sie hat eine überregionale Verbindungsfunktion.
Bei dieser Straßenkategorie ist als Streckencharakteristik im Grundsatz eine zweistreifige Straße vorgesehen, die in regelmäßigen Abständen dreistreifige Abschnitte mit Überholfahrstreifen aufweist. Mit der Umgehung soll das Ziel erreicht werden, für den nicht ortsbezogenen Kfz-Verkehr einen zügigen, stetigen Verkehrsfluss mit möglichst geringen Reisezeiten auf der Achse zwischen den Mittelzentren Balingen, Albstadt und Sigmaringen zu gewährleisten und gleichzeitig die Ortsdurchfahrt von Lautlingen vom starken Durchgangsverkehr mit hohem Schwerverkehrsanteil von aktuell etwa 10 Prozent zu entlasten.
Die Antragsvariante hat eine Gesamtlänge von rund 4,4 Kilometern. Die Trasse umfährt Lautlingen im Süden in offener Trassenlage und verläuft überwiegend in freiem Gelände.
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