Das Regierungspräsidium Tübingen hat auf Antrag der DB Netz AG mit Beschluss vom 19. Juli 2018 die Planänderung zum Bau von verschiedenen Schutzeinrichtungen an der neuen Bündelungslage zwischen ICE-Neubaustrecke und Bundesautobahn A 8 festgestellt.
Im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss war vorgesehen, dass die A 8 und die ICE- Neubaustrecke bis zum Bereich der Ortslage Widderstall parallel nebeneinander verlaufen. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung der ICE-Neubaustrecke sollte die A 8 von Osten kommend in Richtung Norden abschwenken und an den neu zu errichtenden Albaufstieg anschließen. Aufgrund der bislang nicht erfolgten Fertigstellung des Albaufstiegs, wird die A 8 zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der ICE-Neubaustrecke westlich der Ortslage Widderstall in noch bestehender Lage, das heißt noch weiterhin parallel zur ICE-Neubaustrecke, in Betrieb sein. Das hat zur Folge, dass in diesem Bereich eine zusätzliche Bündelungslage zwischen Straße und Schiene entsteht. Um zu verhindern, dass Fahrzeugladungen von der Straße auf die Schiene abkommen, ist der Bau entsprechender Schutzvorkehrungen erforderlich geworden.
In dem Planänderungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.
Der Planänderungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens sowie den Einwendern zugestellt.
Da es sich um ein sogenanntes vereinfachtes Planfeststellungsverfahren handelte, wurde auf das Anhörungsverfahren und die öffentliche Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses verzichtet.
Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.