Das Regierungspräsidium Tübingen hat auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Von Montag, 10. September 2018, bis einschließlich Dienstag, 09. Oktober 2018, werden die Planunterlagen in den Rathäusern der betroffenen Städte und Gemeinden zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.
Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde oder beim Regierungspräsidium Tübingen Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Träger öffentlicher Belange und Verbände können Stellungnahmen abgeben. Näheres ist den Bekanntmachungen zu entnehmen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Regierungspräsidium die eingegangenen Anregungen und Bedenken auswerten und in einem Erörterungstermin mit den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange erörtern.
Zum Vorhaben:
Der eingereichte Antrag enthält Änderungen des Planfeststellungbeschlusses für den Neubau der B 311 bei Erbach aus dem Jahr 2011. Die Änderungen umfassen die Wiederaufnahme von Baustreifen, welche bei dem Planfeststellungsbeschluss 2011 entfallen sind und die Errichtung zusätzlicher Baustreifen im Bereich einiger Bauwerke, um eine Realisierung zu ermöglichen sowie den Verkehr während der Bauphase weiterhin aufrecht erhalten zu können. Weiterhin umfassen die Änderungen die Errichtung von Oberbodenzwischenlagerflächen. Hier soll der Oberboden bis zur Umsetzung der Oberbodenverbesserungsmaßnahmen von Ackerflächen zwischengelagert werden.
Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in die Natur und Landschaft dar. Die Belange der Natur und Landschaft wurden deshalb im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erarbeitet.
Detaillierte Informationen zu den Baumaßnahmen entnehmen Sie bitte den in den betroffenen Gemeinden ausgelegten Planunterlagen.
Die Unterlagen zum Verfahren können ab dem 10. September 2018 auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen werden und werden zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abrufbar sein unter: Planänderungsverfahren B 311, Querspange zur B 30 bei Erbach in der Rubrik Bekanntmachungen/Planfeststellungsverfahren/Aktuelle Planfeststellungsverfahren-Straßen. Die Veröffentlichung im Internet dient nur der Information.
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Telefon: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.