Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss zur Änderung des Beschlusses vom 12. Dezember 2011 für den Neubau der B 311 bei Erbach als Querspange zur B 30 erlassen.
Von Montag, 09. September 2019 bis einschließlich Montag, 23. September 2019 wird der Planfeststellungsbeschluss in den Bürgermeisterämtern von Erbach, Oberdischingen, Achstetten und im Rathaus von Hüttisheim zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.
Die Unterlagen können im selben Zeitraum auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen werden. Außerdem ist der Planfeststellungsbeschluss auf der Internetseite des Regierungspräsidiums abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt2/Ref24/Documents/pfb-planend-b311-quersp-b30-erbach-2019-08-16.pdf.
Innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist, also bis einschließlich Mittwoch, 23. Oktober 2019 kann beim Verwaltungsgerichtshof Klage erhoben werden.
Hintergrundinformationen zum Vorhaben:
Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 12. Dezember 2011 wurde der Plan zum Neubau der B 311 als Querspange zur B 30 festgestellt.
Mit Antrag vom 02. August 2018 hat die Straßenbauverwaltung die Änderung des festgestellten Plans beantragt. Gegenstand der Planänderung ist die zusätzliche vorübergehende Inanspruchnahme von Flächen im Gesamtumfang von 11,8 Hektar. Die Änderungen waren unter anderem notwendig, weil sich im Rahmen der konkreten Bauausführungsplanung gezeigt hat, dass im Bereich einiger Bauwerke während der Bauphase zusätzliche Flächen benötigt werden, um die Andienung mit Baumaterialien, Gründungsmaßnahmen und Dammschüttungen zu ermöglichen. Hierzu zählen zusätzliche Flächen im Bereich des Brückenbauwerks 2 (Donauquerung), des Brückenbauwerks 3 (Donaukanalbrücke) und des Brückenbauwerks 8 (Brücke über die Rot). Weiterhin umfassen die Änderungen die Errichtung zusätzlicher Baustreifen entlang der geplanten Trasse sowie von Oberbodenzwischenlagerflächen.Weitere Flächen werden vorübergehend benötigt, um den Verkehrsfluss während der Bauphase aufrecht zu erhalten. Durch die Flächeninanspruchnahme können mehrmonatige Sperrungen der bestehenden Kreisstraßen, die die Trasse der Querspange kreuzen, vermieden werden.
Da die von der Planänderung betroffenen Flächen nur vorübergehend in Anspruch genommen werden, können Eingriffe in Natur und Landschaft teilweise vermieden werden. Soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, werden die Eingriffe ausgeglichen.
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3005, gerne zur Verfügung.