Pressemitteilung

Planfeststellung für den Anschluss des neuen Umspannwerks Meßkirch an die 110-kV-Leitung Meßkirch - Weildorf und die 110-kV-Leitung Meßkirch - Stockach

Das Foto zeigt einen Strommast

Strommast

Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss für den Anschluss des neuen Umspannwerks Meßkirch an die 110-kV-Leitung Meßkirch - Weildorf und die 110-kV-Leitung Meßkirch - Stockach erlassen.

Der Beschluss und die festgestellten Planunterlagen werden von Montag, 27. November 2023, bis einschließlich Montag, 11. Dezember 2023, beider Stadt Meßkirch ausgelegt. Das Regierungspräsidium bittet, auf die ortsübliche Bekanntmachung zu achten. Der Beschluss samt Unterlagen ist im selben Zeitraum auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abrufbar unter: Aktuelle Planfeststellungsverfahren - Leitungen (Hochspannungs-/Gasversorgungs-/Rohrleitungen) - Regierungspräsidium Tübingen (baden-wuerttemberg.de).

Der Beschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist am Montag, 11. Dezember 2023, gegenüber den Betroffenen als zugestellt und ab Dienstag, 12. Dezember 2023, läuft die einmonatige Klagefrist.

Zum Vorhaben

Die Netze BW GmbH ist die Vorhabenträgerin des Bauvorhabens.

Der Anlass ist die Neuerrichtung des Umspannwerks Meßkirch. Diese Maßnahme ist notwendig, da die Hochspannungsanlage im alten Umspannwerk Meßkirch aus dem Jahr 1968 störanfällige geworden ist und erneuert werden muss. Zudem ist es aufgrund der aktuell engen Platzverhältnisse auf dem bestehenden Grundstück nicht möglich, Erweiterungen zur Bedienung neuer Lastanfragen vorzunehmen.

Im Zuge der neu erforderlichen Leitungseinführung für das neue Umspannwerk Meßkirch wird ein bestehender Mast durch zwei neue Masten ersetzt. Zudem muss ein weiterer Mast aufgrund des neuen Leitungswinkels ersetzt werden.

Das neue Umspannwerk wird unter dem Spannfeld zwischen zwei Masten der aktuellen 110-kV-Bestandsleitung Meßkirch - Stockach gebaut. Da die Anlage während der Bauzeit nicht abgeschaltet werden kann, wird eine provisorische Leitungsführung um das Baufeld herum benötigt. Während des Umbaus muss die Stromversorgung des bestehenden Umspannwerks fortbestehen.

Um dies zu gewährleisten ist eine bestimmte Reihenfolge des Bauablaufs notwendig.

Der Baubeginn für das beschriebene Vorhaben ist im ersten Halbjahr 2024 geplant. Die gesamte Bauzeit wird etwa zwei bis drei Jahre dauern, abhängig vom Fortschritt beim Bau des Umspannwerks .

Nach Abschluss der Bauarbeiten können das Provisorium sowie vier Maste vollständig und ersatzlos rückgebaut werden. Die Stromkreise werden dann in das neue Umspannwerk eingeführt.

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Telefon: 07071 / 757-3008, gerne zur Verfügung.

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