Pressemitteilung

Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung der Amprion GmbH, Punkt Rommelsbach - Umspannanlage Herbertingen

RP Tübingen hat Planfeststellungsbeschluss erlassen.

​Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Rommelsbach bis zur Umspannanlage in Herbertingen erlassen. Damit kann innerhalb eines guten Jahres nach Antragstellung durch die Amprion GmbH das nach der europäischen Infrastrukturverordnung (Verordnung (EU) Nr. 347/2013, TEN-E-VO) beschleunigt durchzuführende Verfahren zur Erlangung des Baurechts abgeschlossen werden. Das Vorhaben, für das auch der Bundesgesetzgeber den vordringlichen Bedarf festgestellt hat, dient der Erweiterung der Übertragungskapazität des 380-kV-Netzes im südlichen Baden-Württemberg und sichert damit auch die regionale Stromversorgung im europäischen Verbundnetz.

Der Beschluss und der festgestellte Plan werden von Montag, 8. Januar bis einschließlich Montag, 22. Januar 2018 bei den betroffenen Städten und Gemeinden Reutlingen, Eningen, Metzingen, St. Johann, Gomadingen, Münsin-gen, Hohenstein, Hayingen, Zwiefalten, Riedlingen, Altheim, Ertingen und Herbertingen zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten. Der Beschluss und die festgestellten Planunterlagen können im selben Zeitraum auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen werden. Außerdem wird der Beschluss ab dem 08.01.2018 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums abrufbar sein unter: Planfeststellung Bekanntmachungen
Aufgrund der Vielzahl der am Verfahren Beteiligten wird der Beschluss nicht einzeln zugestellt. Stattdessen wird die Zustellung nach § 74 Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Das Regierungspräsidium bittet darum, insoweit auch auf die örtlichen Tageszeitungen zu achten. Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 22.01.2018 gilt der Beschluss gegenüber den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Ab dem 23.01.2018 läuft die einmonatige Klagefrist.

 

Das Regierungspräsidium ist davon überzeugt, dass angesichts der Bedeutung des Vorhabens für die Allgemeinheit und der Vielzahl einander widerstreitender privater und öffentlicher Interessen im Zusammenhang mit der Realisierung des Vorhabens ein gerechter Ausgleich der Interessen gefunden wurde. Mit der Planung werden insbesondere auch die Grenzwerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektrische und magnetische Felder sicher eingehalten. Eine bessere Ausführungsvariante sowohl in Bezug auf das Gesamtvorhaben als auch in Bezug auf kleinräumige Varianten ist nicht ersichtlich.

 

Die Vorhabenträgerin plant, mit der Umsetzung des Vorhabens in den nächsten Monaten zu beginnen und rechnet mit einer Bauzeit von bis zu drei Jahren. 

 

Hintergrundinformationen
Der Neubau betrifft auf rund 54 von 61 Kilometern die Trasse der seit den 1920 Jahren bestehenden und nun abzubauenden Leitung zwischen Reutlingen und Herbertingen. Es wird also überwiegend auf vorbelasteten Raum zurückgegriffen. Der festgestellte Plan umfasst aber auch kleinräumige Optimierungen des Trassenverlaufs in Gomadingen, Münsingen, Hayingen, Zwiefalten-Sonderbuch und Riedlingen, wo die Siedlungsentwicklung dazu geführt hat, dass Wohnbebauung oder intensiv genutzte Freiflächen an die Leitung herangerückt sind. In anderen Bereichen, in denen Anwohner sich ebenfalls ein Abrücken der Leitung erhofft hatten, hat sich der Neubau in der Bestandstrasse als bessere Ausführungsvariante erwiesen, so insbesondere in Reutlingen-Sondelfingen.
In Eningen unter Achalm wird ein Abschnitt der Bestandsleitung als Kultur-denkmal exemplarisch erhalten und mit einer Neutrassierung umfahren.

 

Die Vorhabenträgerin hat die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und insbesondere auf die betroffenen Schutzgebiete umfassend ermittelt. Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen sowie der Stellungnahmen der  Behörden, Verbände und von privater Seite konnte das Regierungspräsidium die Umweltwirkungen abschließend bewerten. Zugunsten der Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Wasser und Boden werden Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen festgesetzt. Langfristig sorgt ein ökologisches Trassenmanagement für die Minimierung der nachteiligen Umweltwirkungen. Für den verbleibenden nicht kompensierbaren Eingriff in das Landschaftsbild wird eine Ausgleichszahlung an die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg festgesetzt. Die Gelder fließen über Projekte zurück in die betroffenen Regionen.

 

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