Pressemitteilung

Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung eines Baugleises im Bahnhof Altingen

​Am 31. März 2020 hat das Regierungspräsidium Tübingen den Planfeststellungsbeschluss für die Herstellung eines Baugleises im Bahnhof Altingen als 1. Planänderung des Planfeststellungsbeschlusses zur Umsetzung der Regionalstadtbahn Neckar-Alb im Modul 1 in den Planfeststellungsabschnitten 3 und 4 (Ammertalbahn) vom 16. Mai 2017 erlassen.

Von Montag, 27. April 2020 bis einschließlich Montag, 11. Mai 2020 wird der Planfeststellungsbeschluss in der Gemeinde Ammerbuch, Rathaus Entringen, im Vorraum des Bürgerbüros zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet diesbezüglich auch auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.

Der Planfeststellungsbeschluss wird dann auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums zu finden sein (Link: Regionalstadtbahn Neckar-Alb, PFA 3+4 Planänderung: Baugleise Bahnhof Altingen)

Mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erleichterung der Bauarbeiten bei der Elektrifizierung der Ammertalbahn sowie die Minderung der bauzeitlichen Beeinträchtigungen der Anwohner geschaffen. Der ausschließliche Transport der für die Baudurchführung benötigten Güter auf der Straße würde zu einer deutlich stärkeren Lärm- und Abgasbeeinträchtigung für die Bevölkerung sowie zu einer Mehrbelastung des Straßennetzes führen.

Durch die vorliegende Planänderung kommt es weder zu einer Neuversiegelung noch werden geschützte Biotope beseitigt. Damit kommt es zu keinen negativen Auswirkungen für die Schutzgüter Boden und Wasser.
Um Eingriffe in Belange des speziellen Artenschutzes von vorneherein auszuschließen, werden bereits vor Baubeginn des Baugleises Schutzzäune aufgestellt und laufend auf ihre Funktion hin überprüft. Sie dienen dazu, die Zuwanderung insbesondere von Eidechsen ins Baufeld zu verhindern. Damit werden Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes ausgeschlossen.

Eingehend geprüft wurde auch der Lärmschutz hinsichtlich Baulärm. Der Vorhabenträger hat ein Lärmminderungskonzept erstellt, zu dessen Einhaltung er verpflichtet wird. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen zum Erschütterungsschutz angeordnet, um sicherzustellen, dass es zu keinen unzumutbaren Auswirkungen durch Erschütterungsimmissionen in Folge von Baumaßnahmen kommt.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zum Planfeststellungsverfahren steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Vorhaben wenden Sie sich bitte an den Vorhabenträger, den Zweckverband ÖPNV im Ammertal, Tel.: 07071 207-4301.

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