Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren zum Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Sachstand des Verfahrens und weiterer Ausblick.

Das Bild zeigt den Lageplan des geplanten zweibahnigen Ausbaus der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Lageplan des geplanten zweibahnigen Ausbaus der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Die Planfeststellungsbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen führt aktuell das Planfeststellungsverfahren zum Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren durch. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg.

Vor dem Hintergrund von Planänderungen, deren Erforderlichkeit sich nach der ersten Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahre 2020 gezeigt hat, fand im vergangenen Jahr eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Der Vorhabenträger bereitet aktuell die im Laufe des Verfahrens insgesamt erhobenen Einwendungen sowie die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange fachlich auf. In diesem Zusammenhang fanden inzwischen fachliche Abstimmungsgespräche zwischen dem Vorhabenträger und einigen Trägern öffentlicher Belange statt. Die Gespräche bezogen sich auf Themen des Gewässerschutzes und des Forstes sowie auf Belange des Natur- und Artenschutzes. In diesem Rahmen wurden themenspezifisch fachlich-inhaltliche Fragestellungen diskutiert, die im Zusammenhang mit den abgegebenen Stellungnahmen im Verfahren aufgekommen waren.

Die inhaltliche Abarbeitung der im Planfeststellungsverfahren aufgeworfenen Fragestellungen dient auch der Vorbereitung des Erörterungstermins. Gemäß dem geltenden Verfahrensrecht sind die jeweils abgegebenen Einwendungen und Stellungnahmen grundsätzlich in einem gesonderten Termin zu erörtern. Es ist beabsichtigt, den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zum Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren nach der Sommerpause des laufenden Jahres durchzuführen. Der Erörterungstermin wird voraussichtlich in Ofterdingen stattfinden. Die Planfeststellungsbehörde wird die Öffentlichkeit rechtzeitig über den Ort und den genauen Zeitpunkt informieren.

Den Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens bildet der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Dieser stellt sozusagen die „Baugenehmigung“ für die Infrastrukturmaßnahme dar. Im Planfeststellungsbeschluss wird über die im Verfahren erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen abschließend entschieden.

Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Tübingen nach wie vor online verfügbar. Weitere Informationen gibt es auch auf der Projekthomepage des Vorhabenträgers unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt4/b27-2/.

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