Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren zur Errichtung einer 110-kV-Freileitung zwischen Dellmensingen und Achstetten

​Das Regierungspräsidium Tübingen hat auf Antrag der Netze BW GmbH für den Ersatzneubau und die Leistungserhöhung der 110-kV-Leitung Dellmensingen - Achstetten, Abschnitt Umspannwerk Dellmensingen bis Mast Nr. 5A ein Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz eingeleitet. Von Montag, 9. Dezember 2019 bis einschließlich Freitag, 17. Januar 2020 werden der Plan und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit in den Rathäusern der Stadt Erbach und der Gemeinde Achstetten während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet diesbezüglich auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.

Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Regierungspräsidium Tübingen Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Träger öffentlicher Belange und Verbände können Stellungnahmen abgeben. Näheres ist den Bekanntmachungen zu entnehmen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Regierungspräsidium Tübingen die eingegangenen Anregungen und Bedenken auswerten und dann entscheiden, ob ein Eröterungstermin durchgeführt wird.

Hintergrundinformationen:
Das geplante Vorhaben umfasst Maßnahmen zum Ersatzneubau und die Leistungserhöhung der bereits bestehenden etwa 4,2 Kilometer langen 110-kV-Freileitung (LA 0007) zwischen Dellmensingen und Achstetten.

Im Zuge des Vorhabens ist geplant, beide bestehenden Stromkreise mit Einfachseil durch ein Zweierbündel zu ersetzen. Außerdem werden die bestehenden elf Masten durch entsprechende Mastneubauten ersetzt. Das bestehende Mastbild bleibt gleich.

Die Unterlagen zum Verfahren können ab dem 09. Dezember 2019 auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 227, eingesehen werden und werden zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abrufbar sein unter:

110-kV-Leitung Dellmensingen-Achstetten (LA 0007)

Die Veröffentlichung im Internet dient nur der Information.

Hinweis für die Redaktionen
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