Auf Antrag der Firma Holcim (Süddeutschland) GmbH führt das Regierungspräsidium Tübingen für den Umbau der 2,3 km langen Seilschwebebahn zwischen dem Zementwerk Dotternhausen und dem Steinbruch auf dem Plettenberg ein Planfeststellungsverfahren durch. Von Montag, 18. März 2019, bis einschließlich Mittwoch, 17. April 2019, werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Dotternhausen zur Einsicht ausgelegt.
Der Umbau der Seilschwebebahn besteht im Wesentlichen aus dem Austausch der bestehenden Masten und den Seilen. An zwei bestehenden Masten müssen neue Fundamente errichtet werden, drei neue Masten kommen hinzu. Nach dem Umbau gibt es zukünftig 16 Stützen, davon 14 Stützenbauwerke auf der Strecke, eine Stütze auf der Stahlkonstruktion der Talstation und eine Stütze im Bereich der Bergstation. Die Lage der Talstation und der Bergstation sowie die Seilbahntrasse bleiben unverändert. Tal- und Bergstationsgebäude bleiben bestehen und werden im Rahmen des Umbaus an die neue Anlage angepasst.
Die Umbaumaßnahme der Seilschwebebahn soll im September und Oktober 2020 durchgeführt werden. Dazu ist der Einsatz eines Spezialhubschraubers geplant, der die Masten aus der Luft montiert. Zusätzlich sind für die Umbaumaßnahme der Seilschwebebahn Vorarbeiten auf der Strecke und im Bereich der Talstation notwendig, welche im Mai bzw. im September/Oktober 2019 durchgeführt werden sollen.
Die Unterlagen zum Verfahren können ab dem 18. März 2019 auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 239, eingesehen und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter www.rp-tuebingen.de in der Rubrik Bekanntmachungen/Planfeststellungsverfahren abgerufen werden.
Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Dotternhausen oder beim Regierungspräsidium Tübingen Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Träger öffentlicher Belange und Verbände können Stellungnahmen abgeben. Näheres kann der Bekanntmachung entnommen werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Regierungspräsidium die eingegangenen Anregungen und Bedenken auswerten und gegebenenfalls in einem Erörterungstermin mit den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange erörtern.
Die Belange der Natur und Landschaft werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erarbeitet.
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zum Planfeststellungsverfahren steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung. Fragen zum Vorhaben beantwortet Ihnen gerne Frau Sabine Schädle, Pressesprecherin Holcim (Süddeutschland) GmbH, Telefon: 07427/79-228.