Pressemitteilung

Planungen zu den Ortsumgehungen Enzisreute und Gaisbeuren im Zuge der B 30 haben begonnen

Das Bild zeigt einen Übersichtslageplan OU Enzisreute - Gaisbeuren

Übersichtslageplan OU Enzisreute - Gaisbeuren

Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit den Planungen zu den Ortsumgehungen Enzisreute und Gaisbeuren im Zuge der B 30 begonnen.

„Wider vieler Gerüchte und entsprechend des seit 2018 bekannten Zeitplans beginnen wir, wie zugesagt, mit den Planungen zum Ausbau. Wir wollen den Engpass im Zuge der B 30 beseitigen und so die beiden Ortsdurchfahrten Enzisreute und Gaisbeuren künftig deutlich entlasten“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Derzeit ist die B 30 zwischen dem Ende der Ausbaustrecke am Egelsee und Bad Waldsee-Süd nicht ausgebaut. Der Streckenabschnitt ist gekennzeichnet durch unübersichtliche, kurvige und kuppige Abschnitte mit Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten. Besonders betroffen sind die Ortsdurchfahrten von Enzisreute und Gaisbeuren, welche durch den Verkehr und den hohen Schwerverkehr stark belastet sind.

Das Ziel der Planungen ist die Entlastung der Ortsdurchfahrten, die Minderung der Unfallrisiken und Umweltbelastungen, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Abbau von Kapazitätsengpässen. Um die gesteckten Ziele zu erreichen, soll der Abschnitt von zwei auf vier Fahrstreifen ausgebaut werden.

Im Zuge der Planungen werden alle denkbaren Varianten untersucht und gegenübergestellt. Die Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan 2030 aus dem Jahr 2016 (siehe Anlage) stellt dabei lediglich eine mögliche Lösung dar. Da sich seitdem die räumlichen, rechtlichen und fachlichen Vorgaben vielfach geändert haben, sind in einem ersten Planungsschritt, der sogenannten Grundlagenermittlung, die vorhandenen örtlichen Gegebenheiten abzuprüfen.

Das Regierungspräsidium bereitet im nächsten Schritt dann die Vergabe der wichtigsten Planungsbeiträge vor. Dazu zählen unter anderem die umweltfachliche Raumanalyse und eine Verkehrsuntersuchung. In letzterer werden alle relevanten Verkehrsströme sowie Quell- und Zielverbindungen analysiert. Das Ergebnis dieser Verkehrsuntersuchung ist die Grundlage für alle weiteren notwendigen Planungsschritte, wie beispielsweise für die Lärm- und Schadstoffgutachten sowie die Umweltverträglichkeitsuntersuchung.

Mit der Stadt Bad Waldsee, als wichtigstem Projektpartner, hat bereits ein Startgespräch stattgefunden, um die ersten Planungsschritte abzustimmen. Oberbürgermeister Matthias Henne bedankte sich dabei beim Regierungspräsidium und sicherte die Unterstützung der Stadt Bad Waldsee zu und betonte seine Zuversicht auf eine gute und zielführende Zusammenarbeit.

Dem Regierungspräsidium Tübingen ist es wichtig, den Planungsprozess transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Die Öffentlichkeit wird über wichtige Planungsschritte rechtzeitig informiert. Auch sind öffentliche Informationsveranstaltungen im weiteren Planungsprozess vorgesehen. Kontinuierliche Informationen zur Planung sind auf der Website des Regierungspräsidiums zu finden:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abteilungen/abteilung-4/b-30-ortsumgehungen-enzisreute-und-gaisbeuren/

Hintergrundinformationen:

Der Planungsprozess einer Bundesstraße besteht im Wesentlichen aus den drei Schritten Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung. Die einzelnen Planungsstufen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Ziele, Inhalte und im Detaillierungsgrad.

Die Ortsumgehungen Enzisreute und Gaisbeuren im Zuge der B 30 befinden sich mit dem Planungsbeginn jetzt in der Vorplanung.

Die Vorplanung dient der Entscheidung über mögliche Varianten und Teilvarianten. Es sind die verkehrlichen, wirtschaftlichen und raumstrukturellen Aspekte sowie die Auswirkungen auf die Umwelt in dieser Planungsstufe zu ermitteln und zu beurteilen. Mit der rechtlich vorgeschriebenen Prüfung der Umweltverträglichkeit und weiteren Prüfungen zum Arten- und Gebietsschutz wird in dieser Stufe das Ziel verfolgt, Konflikte zu vermeiden, die eine Zulassung der gewählten Linie in Frage stellen würden. Die Vorplanung schließt mit einer bevorzugten Lösungsmöglichkeit ab. Im Zuge des Planungsprozesses erfolgen regelmäßige Abstimmungen mit den Ministerien des Landes und des Bundes.

Anlage: Übersichtslageplan

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Martina Bitzer, Pressesprecherin, Telefon: 07071 / 757-3078, gerne zur Verfügung.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit den Planungen zu den Ortsumgehungen Enzisreute und Gaisbeuren im Zuge der B 30 begonnen.

„Wider vieler Gerüchte und entsprechend des seit 2018 bekannten Zeitplans beginnen wir, wie zugesagt, mit den Planungen zum Ausbau. Wir wollen den Engpass im Zuge der B 30 beseitigen und so die beiden Ortsdurchfahrten Enzisreute und Gaisbeuren künftig deutlich entlasten“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Derzeit ist die B 30 zwischen dem Ende der Ausbaustrecke am Egelsee und Bad Waldsee-Süd nicht ausgebaut. Der Streckenabschnitt ist gekennzeichnet durch unübersichtliche, kurvige und kuppige Abschnitte mit Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten. Besonders betroffen sind die Ortsdurchfahrten von Enzisreute und Gaisbeuren, welche durch den Verkehr und den hohen Schwerverkehr stark belastet sind.

Das Ziel der Planungen ist die Entlastung der Ortsdurchfahrten, die Minderung der Unfallrisiken und Umweltbelastungen, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Abbau von Kapazitätsengpässen. Um die gesteckten Ziele zu erreichen, soll der Abschnitt von zwei auf vier Fahrstreifen ausgebaut werden.

Im Zuge der Planungen werden alle denkbaren Varianten untersucht und gegenübergestellt. Die Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan 2030 aus dem Jahr 2016 (siehe Anlage) stellt dabei lediglich eine mögliche Lösung dar. Da sich seitdem die räumlichen, rechtlichen und fachlichen Vorgaben vielfach geändert haben, sind in einem ersten Planungsschritt, der sogenannten Grundlagenermittlung, die vorhandenen örtlichen Gegebenheiten abzuprüfen.

Das Regierungspräsidium bereitet im nächsten Schritt dann die Vergabe der wichtigsten Planungsbeiträge vor. Dazu zählen unter anderem die umweltfachliche Raumanalyse und eine Verkehrsuntersuchung. In letzterer werden alle relevanten Verkehrsströme sowie Quell- und Zielverbindungen analysiert. Das Ergebnis dieser Verkehrsuntersuchung ist die Grundlage für alle weiteren notwendigen Planungsschritte, wie beispielsweise für die Lärm- und Schadstoffgutachten sowie die Umweltverträglichkeitsuntersuchung.

Mit der Stadt Bad Waldsee, als wichtigstem Projektpartner, hat bereits ein Startgespräch stattgefunden, um die ersten Planungsschritte abzustimmen. Oberbürgermeister Matthias Henne bedankte sich dabei beim Regierungspräsidium und sicherte die Unterstützung der Stadt Bad Waldsee zu und betonte seine Zuversicht auf eine gute und zielführende Zusammenarbeit.

Dem Regierungspräsidium Tübingen ist es wichtig, den Planungsprozess transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Die Öffentlichkeit wird über wichtige Planungsschritte rechtzeitig informiert. Auch sind öffentliche Informationsveranstaltungen im weiteren Planungsprozess vorgesehen. Kontinuierliche Informationen zur Planung sind auf der Website des Regierungspräsidiums zu finden:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abteilungen/abteilung-4/b-30-ortsumgehungen-enzisreute-und-gaisbeuren/

Hintergrundinformationen:

Der Planungsprozess einer Bundesstraße besteht im Wesentlichen aus den drei Schritten Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung. Die einzelnen Planungsstufen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Ziele, Inhalte und im Detaillierungsgrad.

Die Ortsumgehungen Enzisreute und Gaisbeuren im Zuge der B 30 befinden sich mit dem Planungsbeginn jetzt in der Vorplanung.

Die Vorplanung dient der Entscheidung über mögliche Varianten und Teilvarianten. Es sind die verkehrlichen, wirtschaftlichen und raumstrukturellen Aspekte sowie die Auswirkungen auf die Umwelt in dieser Planungsstufe zu ermitteln und zu beurteilen. Mit der rechtlich vorgeschriebenen Prüfung der Umweltverträglichkeit und weiteren Prüfungen zum Arten- und Gebietsschutz wird in dieser Stufe das Ziel verfolgt, Konflikte zu vermeiden, die eine Zulassung der gewählten Linie in Frage stellen würden. Die Vorplanung schließt mit einer bevorzugten Lösungsmöglichkeit ab. Im Zuge des Planungsprozesses erfolgen regelmäßige Abstimmungen mit den Ministerien des Landes und des Bundes.

Anlage: Übersichtslageplan

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