Pressemitteilung

Presseeinladung: Brandversuch im Scheibengipfeltunnel am 28.09.2017

Brandversuche im Scheibengipfeltunnel am 28.09.2017

​Sehr geehrte Damen und Herren,

das Land Baden-Württemberg baut im Auftrag des Bundes die neue Ortsumfahrung von Reutlingen im Zuge der B 312, in deren Mittelpunkt der 1,9 km lange Scheibengipfeltunnel steht. Am 27. Oktober 2017 wird die Ortsumfahrung mit Tunnel nach rund acht Jahren Bauzeit für den Verkehr freigegeben. Vor Inbetriebnahme des Tunnels muss die Funktionsfähigkeit der eingebauten Brandmeldeeinrichtungen im Rahmen eines Brandversuchs nachgewiesen werden.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen lädt die interessierten Vertreterinnen und Vertreter der Medien zu einem Pressetermin im Rahmen der

 

 

Brandversuche im Scheibengipfeltunnel

am Donnerstag, 28. September 2017, um 14:15 Uhr,

Treffpunkt am Nordportal des Scheibengipfeltunnels in Reutlingen

 

 

herzlich ein. Bei dem Termin werden die Hintergründe zur Notwendigkeit, Vorbereitung und Durchführung der Brandversuche erläutert. Bildaufnahmen vom Brandversuch sind möglich.

 

Eine Zufahrt zum Nordportal des Scheibengipfeltunnels ist über die B 28 mit Ausfahrt am Efeu-Knoten („Laisen, Sondelfingen“) und direkter Weiterfahrt in den Baustellenbereich möglich. Parkmöglichkeiten sind dort auf der großen Freifläche beim Betriebsgebäude Nord vorhanden.

 

Eine Anmeldung bis spätestens Dienstag, 26. September 2017, erleichtert uns die weitere Organisation. Ihre Anmeldung richten Sie bitte an Frau Gauß (Tel.: 07071 757-3009, E-Mail: gudrun.gauss@rpt.bwl.de).


Hintergrund:
Bei einem Brandereignis im Tunnel ist das vorrangige Ziel, den Tunnelnutzer vor Rauch- und Hitzewirkungen zu schützen und ihm eine Selbstrettung über die Fluchtwege aus dem Fahrraum zu ermöglichen. Für diesen Notfall ist der Scheibengipfeltunnel mit einer Brandlüftung ausgestattet.
 
Die Detektion eines Brandes im Scheibengipfeltunnel erfolgt automatisch über ein Linienbrandmeldekabel, das über die gesamte Tunnellänge unter der Decke angebracht ist. Mit Auslösung des Brandalarms wird automatisch der Tunnel gesperrt, werden über dem Brandort in einem Bereich von 240 m vier Rauchabzugsklappen in der Tunneldecke geöffnet und es wird die Rauchabsaugung eingeschaltet. Mit den zwei Axialventilatoren, die sich im Betriebsgebäude Süd befinden, wird der Rauch über einen Kanal oberhalb der Tunneldecke abgesaugt und über den Abluftkamin ausgestoßen. Für eine symmetrische Zuströmung der Tunnelluft zu den geöffneten Klappen werden bedarfsabhängig Strahlventilatoren zugeschaltet, die sich im Tunnel unterhalb der Tunneldecke befinden. Den Tunnelnutzern stehen als Fluchtwege sieben im Tunnel gleichmäßig verteilte Notausgänge in den Rettungsstollen sowie die Portale zur Verfügung. Um einen Raucheintritt in die Rettungswege zu verhindern, wird im Brandfall eine Überdruckbelüftung im Rettungsstollen aktiviert.
 
Die Brandversuche im Scheibengipfeltunnel dienen zum Nachweis der Einhaltung vorgegebener Zeiten für die Branddetektion, der Wirksamkeit der Lüftungssteuerung sowie zur Überprüfung der Funktion und des Zusammenwirkens betriebs- und sicherheitstechnischer Einrichtungen. Mit einem Benzinwannenbrand wird die Funktionalität der Brandmeldeeinrichtung gemäß RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) nachgewiesen. Das Linienbrandmeldekabel muss einen Brand mit einer Brandleistung von 5 MW bei einer Strömungsgeschwindigkeit in Längsrichtung des Tunnels von 6 m/s innerhalb einer Minute nach Zündung auf 50 m genau detektieren und damit einen Brandalarm auslösen. Im Gegensatz zu den toxischen Rauchgasen eines Benzinbrandes ist der Aufenthalt im durch Gasbrennstoffe erzeugten Rauch zur Bewertung der Rauchausbreitung möglich. Aus diesem Grund werden alle weiteren Versuche mit Gasbränden durchgeführt, um die Funktion der Brandprogramme zu prüfen und eventuell eine Optimierung vornehmen zu können.


Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Steffen Fink, Pressereferent, Tel.: 07071 757-3076, gerne zur Verfügung. 

Koordinierungs- und Pressestelle

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Assistenz: Gudrun Gauß
07071 757-3009
07071 757-3190

Sie sind Journalistin oder Journalist und haben eine Anfrage? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Pressesprecherin/ unsere Pressesprecher.
pressestelle@rpt.bwl.de

Abteilung 1
Abteilung 2 
Abteilung 3 
Abteilung 4 
Abteilung 5
Abteilung 7 
Abteilung 10 
Abteilung 11 
StEWK
SGZ

Katrin Rochner
Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Jeanine Großkloß
Stellv. Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Naomi Krimmel
Naomi Krimmel
Ansprechpartnerin Soziale Medien
Sabrina Lorenz
Pressesprecherin für die Abteilungen 1, 3, 5, 10, 11
Matthias Aßfalg
Pressesprecher für die Abteilungen 2, 4, StEWK, SGZ
Dr. Stefan Meißner
Pressesprecher für die Abteilung 7