Pressemitteilung

Produktsicherheit bei Schnullerketten

​Egal ob zartes Rosa oder doch lieber Himmelblau, individuell oder von der Stange, aus Naturmaterialien oder Kunststoffen, mit zahlreichen Verzierungen oder schlicht funktional, Schnullerhalter gibt es europaweit in unzähligen Varianten zu kaufen. Das Aussehen ist dabei jedoch zweitrangig, entscheidend ist die gefahrlose Nutzung. Eine europaweite Marktüberwachungsaktion zeigte Produktmängel bei über 50 Produkten auf.

Immer wieder werden Produkte auf dem Markt bereitgestellt, bei welchen die Sicherheit von Babys und Kleinkindern nicht gewährleistet ist. Die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen führt daher insbesondere im Bereich der für Babys und Kleinkinder hergestellten Produkte regelmäßig Prüfungen durch. Unter anderem wurden in einem 2018 abgeschlossenen gemeinsamen europäischen Überwachungsprogramm, einer sogenannten „Joint Action“, Schnullerhalter untersucht. Schnullerhalter werden im Handel oft auch als Schnullerketten bezeichnet.

Bei den Stichproben wurde festgestellt, dass europaweit bei fast 50 Prozent der getesteten Produkte Abweichungen gegenüber den Anforderungen der einschlägigen Produktnorm bestanden. Teilweise ergaben sich hierdurch sicherheitsrelevante Produktmängel: so konnten sich Kleinteilen lösen, weil Schnüre verwendet wurden, die keine ausreichende Zugfestigkeit hatten. Solche Teile können von Kleinkindern verschluckt werden und eine Gefahr für das Kind darstellen. In diesen Fällen wurden den betroffenen Herstellern durch die Marktüberwachungsbehörden die notwendigen Maßnahmen, wie zum Beispiel Verkaufsstopps oder Rückrufe der mangelhaften Produkte, aufgegeben.

Vor allem bei stark verzierten Schnullerhaltern mit Strass, Kunstedelsteinen oder anderen Designobjekten, welche vorwiegend über Internetplattformen zum Kauf angeboten werden, zeigten sich zahlreiche Abweichungen gegenüber den Anforderungen der einschlägigen DIN-Norm. Auch Abweichungen können unter Umständen ebenfalls dazu führen, dass sich beim Gebrauch des Schnullerhalters Kleinteile ablösen, die verschluckt werden und wiederum eine ernsthafte Gefahr für die Kleinkinder darstellen können.

Das Regierungspräsidium Tübingen rät daher in diesem Zusammenhang beim Kauf eines Schnullerhalters unbedingt auf eine qualitativ hochwertige Verarbeitung zu achten. Bei der Anschaffung sollte die Funktion und Sicherheit, und nicht unbedingt das Design im Vordergrund stehen. Sehr dünne Schnüre, scharfkantige oder sehr filigrane Anhängsel, sowie Schnullerhalter mit ungewöhnlich vielen Perlen können Anhaltspunkte für ein unsicheres Produkt sein.

Hintergrundinformationen:
Der vollständige Bericht der Überwachungsaktion in englischer Sprache kann unter http://www.prosafe.org/images/Documents/JA2015/Reports/JA2015_D8.6_Final_Report_CCA5_20181213.pdf eingesehen werden.

Die DIN EN 12586 - Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Schnullerhalter - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren versucht, einen sinnvollen Ausgleich zwischen den für die Sicherheit notwendigen Produktanforderungen auf der einen Seite und unnötiger Überregulierung auf der anderen Seite zu schaffen. Schließlich sollen die Produkte in der Praxis weiter verwendbar bleiben. Ein Beispiel hierfür ist die in der Norm festgelegte, maximale Länge des Schnullerhalters von 220 Millimetern. Hierbei handelt es sich keineswegs um eine Schikane der Hersteller. Dieses Maß wurde vielmehr festgelegt, damit sich die Kinder nicht strangulieren können. Aus sicherheitstechnischer Sicht wäre sogar eine noch kürzere Länge wünschenswert, da das Strangulationsrisiko mit der Länge ansteigt. Gleichzeitig muss das Produkt jedoch auch die vorgesehene Funktion erfüllen. Ist der Schnullerhalter zu kurz, ist die Gebrauchsfähigkeit nicht mehr gegeben. Im schlechtesten Fall führt dies dann dazu, dass Eltern selbst Hand anlegen und den Schnullerhalter verlängern und damit das Strangulationsrisiko erheblich steigern, vielleicht ohne sich dieses Risikos überhaupt bewusst zu sein. Vor dem Hintergrund dieses Risikos verzichten übrigens viele Hersteller bei den beliebten Schnullerhaltern mit Namensperlen darauf, auch längere Namen anzubieten.

Bildunterschrift:
Schnullerhalter, Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

Koordinierungs- und Pressestelle

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Assistenz: Gudrun Gauß
07071 757-3009
07071 757-3190

Sie sind Journalistin oder Journalist und haben eine Anfrage? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Pressesprecherin/ unsere Pressesprecher.
pressestelle@rpt.bwl.de

Abteilung 1
Abteilung 2 
Abteilung 3 
Abteilung 4 
Abteilung 5
Abteilung 7 
Abteilung 10 
Abteilung 11 
StEWK
SGZ

Katrin Rochner
Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Jeanine Großkloß
Stellv. Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Naomi Krimmel
Naomi Krimmel
Ansprechpartnerin Soziale Medien
Sabrina Lorenz
Pressesprecherin für die Abteilungen 1, 3, 5, 10, 11
Matthias Aßfalg
Pressesprecher für die Abteilungen 2, 4, StEWK, SGZ
Dr. Stefan Meißner
Pressesprecher für die Abteilung 7