Pressemitteilung

Rainer Prußeit ist neuer Leiter des Referates „Recht, Planfeststellung“ des Regierungspräsidiums Tübingen

​Rainer Prußeit wurde zum 1. Dezember 2019 von Regierungspräsident Klaus Tappeser zum neuen Leiter des Referats „Recht, Planfeststellung“ bestellt. Der Jurist ist seit 2008 im Regierungspräsidium Tübingen tätig und war zuletzt Stellvertretender Leiter des Referats „Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz“.

Regierungspräsident Klaus Tappeser zeigte sich erfreut über die Besetzung: „Mit Herrn Prußeit übernimmt ein sehr qualifizierter Kollege mit großer Verwaltungserfahrung, gerade im Bereich komplexer Großverfahren, die Leitung des Referats Recht, Planfeststellung. Damit sind auch künftig zügige Planfeststellungsverfahren gewährleistet.“

Prußeit tritt die Nachfolge von Alexander Wolny an, der neuer Leiter des Referats „Industrie/Kommunen, Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft“ im Regierungspräsidium Tübingen wird.

Prußeit absolvierte nach dem Abitur ein Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen. Nach dem Referendariat, das er ebenfalls in Tübingen ablegte, folgte 1994 der Einstieg in die baden-württembergische Landesverwaltung. Zunächst leitete er rund vier Jahre lang das ÖPNV-Amt im Landratsamt Böblingen. Von 1998 bis 2000 arbeitete Prußeit beim Regierungspräsidium Stuttgart und war dort unter anderem in einer Projektgruppe mit der Planfeststellung zu Stuttgart 21 befasst. Dann schloss sich für rund acht Jahre eine Tätigkeit beim Innenministerium des Landes Baden-Württemberg an. Hier arbeitete er unter anderem im Bereich des Stiftungsrechts und war stellvertretender Landeswahlleiter, bevor schließlich der Wechsel zum Regierungspräsidium Tübingen erfolgte.

Hintergrundinformation:
Der Schwerpunkt des Referats „Recht, Planfeststellung“ liegt im Bereich der Planfeststellung. Dabei handelt es sich um ein förmliches Verwaltungsverfahren, in dem über die Zulässigkeit von Infrastrukturmaßnahmen wie beispielsweise den Neubau von Straßen, Schienenwegen oder Strom- und Gasleitungen entschieden wird. Am Verfahren beteiligt werden insbesondere die jeweils zuständigen Fachbehörden, die anerkannten Naturschutzvereinigungen und die Öffentlichkeit. Die dabei eingehenden Stellungnahmen und Einwendungen werden durch das Referat rechtlich geprüft und erforderlichenfalls im Rahmen eines Vor-Ort-Termins mit den Einwendenden erörtert. Das Verfahren endet durch Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses oder einer Plangenehmigung. Diese meist umfangreichen Entscheidungen beinhalten die Feststellung, dass das beantragte Vorhaben mit zwingendem Recht vereinbart ist und enthalten eine umfassende Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden öffentlichen wie privaten Belange. Daneben ist das Referat unter anderem in Eheaufhebungsverfahren insbesondere bei Kinder- und Doppelehen zuständig.

Bild:
Regierungspräsident Klaus Tappeser (rechts im Bild), Abteilungspräsident Dr. Tobias Schneider (links im Bild) und Rainer Prußeit; © Regierungspräsidium Tübingen.

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