Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Stadt Albstadt ein Zielabweichungsverfahren zu den geplanten Traufgängehütten durch. Das Verfahren wurde diese Woche (Kalenderwoche 20) eingeleitet. In dem behördeninternen Verfahren haben nun die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, zu dem neuen „Übernachtungs- und Traufgängehüttenkonzept Albstadt 2019“ Stellung zu nehmen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen.
Am 28. März 2019 hat der Gemeinderat der Stadt Albstadt das „Übernachtungs- und Traufgängehüttenkonzept Albstadt 2019“ beschlossen. Dadurch will die Stadt Albstadt die Versorgungssituation für Wanderer und Besucher an den Traufgängen durch gastronomische Einrichtungen verbessern und teilweise Übernachtungsmöglichkeiten schaffen.
Zur Umsetzung der Planung für die Übernachtungs- und Traufgängehütten stellte die Stadt Albstadt beim Regierungspräsidium einen Antrag auf Zielabweichung. Da die Traufgängehütten im Außenbereich liegen, sind insbesondere die Ziele des Freiraum- und Naturschutzes sowie das Zersiedelungsverbot des Landesentwicklungsplanes berührt. Ferner tangieren die vorgesehenen Standorte „Regionale Grünzüge“ und/ oder Vorranggebiete für „Naturschutz und Landschaftspflege“ des aktuellen Regionalplans Neckar-Alb.
Das Regierungspräsidium wird im eingeleiteten Zielabweichungsverfahren prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben bei den einzelnen Standorten von den Zielen der Raumordnung abgewichen werden kann. Für folgende sieben Standorte wurde ein Antrag auf Zielabweichung gestellt:
1. Neubau einer Traufgängehütte „Waldäcker“ am Bolzplatz, Burgfelden;
2. Neubau einer Traufgängehütte „Brunnental“, zur Übernachtung, Laufen;
3. Umbau und Anbau einer Traufgängehütte „Ochsenberg“, zur Übernachtung, Margrethausen;
4. Neubau einer Traufgängehütte „Auf Stocken“, Onstmettingen;
5. Neubau einer Traufgängehütte „Zollersteighof“, zur Übernachtung, Onstmettingen;
6. Neubau einer Traufgängehütte „Wanderparkplatz“, Pfeffingen;
7. Umbau des ehemaligen Bundeswehrstandortes „Burg“ in Tailfingen.
Die Immobilie „Burg“ liegt nicht an einem Traufgang.
Die Träger der öffentlichen Belange haben bis zum 30. Juni 2019 Zeit, sich zum Verfahren zu äußern. Das Regierungspräsidium wird die eingehenden Stellungnahmen auf der Ebene der Raumordnung sorgfältig prüfen und abwägen. Soweit das Regierungspräsidium zu dem Ergebnis gelangen sollte, dass Abweichungen von Zielen der Raumordnung unter bestimmten Maßgaben zugelassen werden können, kann die Stadt Albstadt entsprechende Bebauungspläne aufstellen und parallel dazu den Flächennutzungsplan anpassen. In diesen Verfahren wird dann entsprechend der gesetzlichen Regelung auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden.
Hintergrundinformationen:
Regionalplan:
Der Regionalplan konkretisiert die Vorgaben des Landesentwicklungsplans für die jeweilige Region. Er legt die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung textlich und zeichnerisch fest. Der Regionalplan stellt damit das raumordnerische Kursbuch für die weitere Entwicklung einer Region dar.
Zielabweichungsverfahren:
Wenn einer kommunalen Planung verbindliche Ziele der Raumordnung entgegenstehen, kann auf Antrag geprüft werden, ob eine Abweichung von diesem Ziel zugelassen werden kann. Sie kann nur dann zugelassen werden, wenn das zu beurteilende Vorhaben im Einzelfall raumordnerisch vertretbar ist und nicht gegen die Grundzüge der Planung verstößt.
Regionaler Grünzug:
Dabei handelt es sich um zusammenhängende Freiräume, die von Besiedlung und anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten sind.
Hinweise für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Telefon: 07071 757-3078, gerne zur Verfügung.
Pressemitteilung
Regierungspräsidium leitet Zielabweichungsverfahren für das „Übernachtungs- und Traufgänge-Hüttenkonzept Albstadt 2019“ ein
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